Aktuelles
03.12.19Kulturlastenausgleich: Zahlen der Abgeltungsperiode 2019-2021
Die Kantone des Interkantonalen Kulturlastenausgleichs (ILV) haben vor Kurzem die Berechnungen für die Beitragszahlungen der vierten Abgeltungsperiode 2019 – 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen. Demnach erhalten Zürich und Luzern bis 2021 jährlich insgesamt 11,4 Mio. Franken Beiträge an ihre überregionalen Kultureinrichtungen: Die Vereinbarungskantone unterstützen den Kanton Zürich pro Jahr mit rund 7,8 Mio. Franken für dessen Aufwendungen für das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus. Der Kanton Luzern erhält 3,6 Mio. Franken als Ausgleich für die Unterstützung des Luzerner Theaters, des Luzerner Sinfonieorchesters und des KKL Luzern. Der Kulturlastenausgleich ist eine bundesrechtliche Bestimmung im Rahmen des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA). Die ILV ist ein Instrument dazu.