Projekte
02.10.08Zusammenarbeit im Datenschutz
Ausgangslage
Der Schutz von Personendaten vor unberechtigter Datenbearbeitung durch Organe der Kantone und Gemeinden ist Sache der Kantone. Allerdings haben sie dabei internationale Mindestvorschriften zu beachten, zu denen sich die Schweiz vertraglich verpflichtet hat. Mit dem Beitritt zu Schengen sind die Anforderungen an den Datenschutz für alle Kantone gestiegen. So haben die Kantone insbesondere die personellen und materiellen Ressourcen für eine unabhängige Kontrollstelle bereit zu stellen. (Vgl. Umsetzung Schengen/Dublin in den Kantonen: Datenschutz Wegleitung; erstellt von Beat Rudin im Auftrag der KdK).
Anstoss für ein Zusammenarbeitsprojekt
Die Einrichtung eines fachlich kompetenten, unabhängigen Kontrollorgans im Bereich Datenschutz wirft namentlich in kleineren Kantonen Fragen auf. Der vermutete Arbeitsanfall ist nicht von einem Ausmass, das eine Stellenbesetzung ermöglichen würde, die alle fachlichen Anforderungen und eine Stellvertretung erlauben würde. Es wurde deshalb die Idee eingebracht, im Bereich der Datenschutzkontrolle interkantonal zusammen zu arbeiten. Auf Anregung der Zentralschweizer Staatsschreiberkonferenz hat der Ausschuss der 79. ZRK einen Anstoss für ein Zusammenarbeitsprojekt unterbreitet.
Das Ziel des angestossenen Projektes ist es, mittels rechtsanwendender Verwaltungsvereinbarung eine Zusammenarbeit in der Datenschutzaufsicht zu institutionalisieren. Die Projektverantwortung wurde der ZPDK übertragen. Sie kann Arbeitsgruppen einsetzen, wobei namentlich die kantonalen Datenschutzbeauftragten in die Arbeiten einzubeziehen sind. Die administrative Projektarbeit übernimmt das ZRK-Sekretariat.
Das Zusammenarbeitsprojekt
Der Anstoss wurde von den Kantonsregierungen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug gutgeheissen, womit das Projekt gemäss den Richtlinien gestartet werden konnte.
Die projektverantwortliche ZPDK legte im Januar 2007 eine Projektorganisation fest. Zug hielt anlässlich der ZPDK vom 10. Mai 2007 fest, dass ein Leistungskauf beim Kanton Zug wenig Sinn mache, zu unterschiedlich seien die Kulturen und die Voraussetzungen in den einzelnen Kantonen. Gleichzeitig bot Zug an, seinen Datenschutzbeauftragten als Berater im Zusammenarbeitsprojekt zur Verfügung zu stellen.
Die im Sommer 2007 bei den Kantonen durchgeführte Umfrage ergab folgendes Bild:
- UR hat eine kantonsinterne Lösung und will im Moment keine gemeinsame Datenschutzstelle.
- SZ bevorzugt eine gemeinsame Datenschutzstelle und stellt sich als Standortkanton zur Verfügung.
- OW befürwortet eine gemeinsame Datenschutzstelle und favorisiert aufgrund der Bürgernähe zwei Standorte.
- NW ist für eine gemeinsame Datenschutzstelle.
Aufgrund dieser neuen Situation suchten SZ, OW und NW eine gemeinsame Lösung. Da nur noch drei Kantone an einer engeren Zusammenarbeit interessiert waren, beschloss die ZPDK vom 21. September 2007, das Projekt als ZRK-Projekt abzuschreiben (Kurzbericht). Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz erklärte sich bereit, für die Weiterbearbeitung des Projekts die Federführung zu übernehmen.
Ende September 2008 bzw. anfangs Oktober 2008 wurde die "Vereinbarung des Kantons Schwyz mit den Kantonen Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit bei der Aufsicht im Datenschutz" unterzeichnet.
Kontaktperson:
Peter Gander, Staatsschreiber Kanton Schwyz, 041 819 26 01
Dr. Othmar Filliger, Konferenzsekretär ZRK, 041 618 79 21