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03.10.14Zusammenarbeit in der Integration von Ausländerinnen und Ausländern
letzte Aktualisierung: 30. April 2022
Integration heisst Zusammenleben
Im Grundsatzartikel des Ausländer- und Integrationsggesetzes (AIG) wird Integration wie folgt formuliert:
- "Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz (Art. 4 Abs. 1 AIG)."
Integrationspolitische Grundprinzipien
Bund, Kantone sowie Städte und Gemeinden stützen ihre Integrationspolitik auf nachfolgende vier Grundprinzipien, die als Leitplanken bei der Zielerreichung dienen
- Chancengleichheit verwirklichen: Einheimische und zugewanderte Personen sind gleichwertige Mitglieder der Gesamtgesellschaft und haben Anspruch auf die bzw. unterliegen den in der Bundesverfassung verankerten Grundrechten. Der Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist integraler Bestandteil der Integrationspolitik. Der Staat stellt sicher, dass die von ihm erbrachten Leistungen für alle Personen zugänglich sind. Sozialpartner sowie nichtstaatliche Organisationen und Institutionen (Verbände, Vereine, Kirchen etc.) tragen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Chancengleichheit bei.
- Potenziale nutzen: Integrationspolitik erkennt, nutzt und entwickelt konsequent die vorhandenen Potenziale, Fähigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Personen. Sie versteht die Förderung der Integration als eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Deren erfolgreiche Gestaltung ist auf den Beitrag aller Personen angewiesen.
- Vielfalt berücksichtigen: Der Staat anerkennt Vielfalt als wertvollen Bestandteil der Gesellschaft. Er verfügt über eine flexible, den jeweiligen Begebenheiten angepasste Integrationspolitik, welche die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure sowie die Migrationsbevölkerung partnerschaftlich mit einbezieht.
- Eigenverantwortung einfordern: Jede in der Schweiz wohnhafte Person hält sich an das Recht und an die öffentliche Ordnung, strebt finanzielle Unabhängigkeit an und achtet die kulturelle Vielfalt des Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Dies bedingt eine aktive Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Realität in der Schweiz sowie eine Respektierung aller Mitglieder der Gesellschaft.
Zentralschweizer Fachgruppe Integration
Die 74. ZRK vom 28. Mai 2004 (vgl. Bericht z.Hd. der 74. ZRK) hat die Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich Integrationspolitik gutgeheissen und die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) gegründet (ZFI-Statut).
Umsetzung von gemeinsamen Projekten
Die ZFI arbeitet in folgenden Bereichen zusammen:
- Koordination in der Umsetzung der Kantonalen Integrationsprogramme 2022-23
- Der Dolmetschdienst Zentralschweiz (www.dolmetschdienst.ch) bietet im Auftrag der ZFI seit Jahren Dolmetscheinsätze im Sozial-, Gesundheits- und im Bildungswesen an.
- Der Schutz vor Diskriminierung ist seit 2014 ein neuer Förderbereich der spezifischen Integrationsförderung des Bundes und somit auch ein Bestandteil der kantonalen Integrationsprogramme. Die ZFI hat gemeinsame Massnahmen und Arbeiten im Bereich Diskriminierungsschutz bezeichnet, die in den Jahren 2022-2023 umgesetzt werden. Die ZFI wird dabei durch das Kompetenzzentrum für Integration KomIn und dem Kompetenzzentrum Migration FABIA unterstützt und beraten.
Weitere Informationen finden sie Organisation/Fachstellenkonferenzen/ZFI
Links
Kontaktperson:
Basil Allemann Co-Präsident der ZFI, 041 666 61 57
Brigitte Hürzeler, Co-Präsidentin de ZFI, 041 618 75 91