Projekte
13.02.07Regionale Organisation des Eichwesens
Ausgangslage
Das Projekt wurde Ende 2026 formell abgeschlossen und ab 1.1.2007 in die operative Verwaltungsführung überführt
Das Messwesen ist grundsätzlich Sache des Bundes (Art. 125 BV). Die Bundesgesetzgebung teilt den Kantonen aber verschiedene Aufgaben des Eichwesens zu: So ist die Eichung (amtliche Prüfung und Stempelung) der in Handel und Verkehr benützten und bereit gehaltenen Messmittel und die Kontrolle der Angaben von Mengen und Preisen in Handel und Verkehr Sache der Kantone. Sie überprüfen regelmässig, mindestens aber alle vier Jahre, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Nachschau) und sorgen für die laufenden Kontrollen (Art. 13 Messgesetz). Die Kantone haben zur Erfüllung dieser Aufgaben Eichämter einzurichten (Art. 14 Messgesetz).
2003 waren in der Zentralschweiz personelle Änderungen in den Eichämtern absehbar und das Eichwesen selber sah sich aufgrund der bilateralen Verträge mit der EU ebenfalls mit Veränderungen konfrontiert. Auf der Grundlage einer ersten Abklärung (Bericht vom 13. Oktober 2003) genehmigten die Kantonsregierungen den Anstoss für ein Zusammenarbeitsprojekt. Das Projekt "Regionale Organisation des Eichwesens" besteht aus zwei Teilprojekten:
- Dem Teilprojekt "Übergangslösung" mit dem Ziel, das Eichwesen während der Projektphase trotz personeller Abgänge regional sicherzustellen.
- Dem Hauptprojekt mit dem Ziel einer regionalen Organisation des Eichwesens.
Das gesamte Projekt läuft unter der Verantwortung der ZPDK. Den Vorsitz hat RR Alois Christen, SZ.
Teilprojekt "Übergangslösung"
Im Rahmen der Übergangslösung vollzieht Luzern das Messwesen gemäss Bundesgesetz ebenfalls in Obwalden und Nidwalden, während Schwyz auch Uri und Zug abdeckt. Die Zusammenarbeit basiert auf Verwaltungsvereinbarungen (LU/OW, LU/NW) und einem RRB (UR/SZ/ZG). Eine Auswertung der ersten Erfahrungen zeigt, dass
- die in der Zusammenarbeit involvierten Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden aufgrund von Effizienzsteigerungen und Zentralisierungseffekten 2005 insgesamt im Umfang von Fr. 330'000.- besser abschneiden als 2003;
- Akzeptanz der ausserkantonalen Eichmeister, Transparenz durch die Verwaltungsvereinbarungen, Teamarbeit, eine zentrale, zeitgemässe Infrastruktur, eine einheitliche Datenbank, ein leistungsfähiges Rechnungswesen und effiziente Arbeitsabläufe zu diesen Win-win-Situationen führen.
Hauptprojekt
Die Regierungen haben den Bericht der ZPDK vom 16. März 2006 zur Kenntnis genommen und dem Antrag der ZPDK zugestimmt, wonach das Eichwesen in der Zentralschweiz in Anlehnung an die Übergangslösung wie folgt zu organisieren sei:
- Luzern vollziehe per 1. Januar 2007 das Messwesen gemäss Bundesgesetz auch in Obwalden und Nidwalden.
- Schwyz vollziehe per 1. Januar 2007 das Messwesen gemäss Bundesgesetz auch in Uri.
- Zug operiere wie bis anhin mit einem eigenen Eichamt.
Luzern, Schwyz und Zug arbeiten eng zusammen, um Synergien zu gewinnen. - Die ZPDK überwache den Vollzug mit dem Ziel, die Gewinnung von Synergien und die Einleitung von notwendigen Anpassungen sicherzustellen.
Die Kantonsregierungen haben die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen genehmigt. Die neuen vertraglichen Grundlagen treten ab dem 1.1.2007 in Kraft.
Kontaktadresse :
ZRK-Sekretariat, 041 618 79 21, info(at)zrk.ch