Projekte
27.01.06BVG- und Stiftungsaufsicht
Ausgangslage und Auftrag
Das Projekt wurde per 1.1.2006 in die operative Verwaltungsführung überführt. Sie www.zbsa.ch
Im Zuge einer absehbaren Nachfolgeregelung eines Dienststellenleiters berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht wurde an einer Staatsschreiberkonferenz angeregt, zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie im Bereich der BVG- und Stiftungsaufsicht sinnvoll zusammengearbeitet werden kann. Der ZRK-Ausschuss mass dem Thema grosse Bedeutung zu und beantragte ein offizielles Vorprojekt, das die 70. ZRK vom Mai 2002 genehmigte und die damalige Frau Regierungsrätin Maria Küchler-Flury mit dem Vorsitz der Steuerungsgruppe betraute.
Zwischenentscheid
Die sechs Zentralschweizer Kantonsregierungen entschieden im Verlaufe des Monats Juni 2003 auf der Basis verschiedener Berichte (Bericht vom 14. November 2002, Zusatzbericht vom 23. Januar 2003, Bericht und Antrag), dass sie das Projekt "eine gemeinsame Aufsicht für Vorsorgeeinrichtungen und klassische Stiftungen" weiter verfolgen wollen.
Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ZBSA
Die Steuerungsgruppe erhielt den Auftrag, die für die Umsetzung notwendigen Entscheidungsgrundlagen in zwei Schritten zu erarbeiten. In einem ersten Schritt wurden Grundsatzfragen geklärt und anlässlich der 73. ZRK vom 20. November 2003 die Kantonsregierungen darüber informiert. Im Rahmen des zweiten Schrittes wurde darauf aufbauend ein Konkordat entworfen und in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung zeigte, dass alle Zentralschweizer Regierungen die Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung als notwendig erachten und dass das Konkordat gemäss informeller Auskunft des Bundesamtes für Justiz nichts beinhalte, was mit dem Bundesrecht unvereinbar wäre oder den Interessen des Bundes zuwider laufen würde. An ihrer Sitzung vom 19. April 2004 verabschiedete die Steuerungsgruppe das Konkordat und eine Botschaft zuhanden der Kantonsregierungen. Die Regierungen und später die Parlamente stimmten der Vorlage zu. Die ZBSA mit Sitz in Luzern, Bundesplatz 14, ist am 1. Januar 2006 operativ tätig geworden.
Kontaktadressen:
Siehe siehe www.zbsa.ch
oder: Sekretariat ZRK; 041 618 79 21; info(at)zrk.ch