Aktuelles
23.05.03Die Zukunft der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
An der 72. Zentralschweizer Regierungskonferenz, ZRK, haben die Kantonsregierungen wichtige Weichen für die Zukunft der Zusammenarbeit gestellt. Aufgrund der Erkenntnisse aus der intensivierten Zusammenarbeit der vergangenen drei Jahre wird die Projektarbeit neu gegliedert und werden die Direktorenkonferenzen reorganisiert. Das probeweise eingesetzte Konferenzsekretariat wird definitiv beibehalten. Die Regierungskonferenz verabschiedete zudem die abtretenden Regierungsmitglieder aus Luzern, so insbesondere den Konferenzpräsidenten Paul Huber. Bis Ende Jahr wird die Zentralschweizer Regierungskonferenz nun von Frau Landammann Gabi Huber präsidiert.
Bekenntnis für die Zusammenarbeit
Im vergangenen Februar begaben sich die sechs Kantonsregierungen gemeinsam in Klausur zum Thema Zusammenarbeit in der Zentralschweiz. Gemeinsam wurden die Erkenntnisse diskutiert, die seit Beginn der systematisch-pragmatischen Zusammenarbeit im Jahr 2000 gesammelt wurden. Damals hat die Konferenz eine dreijährige Probephase zur Verstärkung der Zusammenarbeit beschlossen. In einer neuen Struktur und mit Unterstützung eines professionellen Konferenzsekretariates sollten Anhand neuer Projekte Erfahrungen gesammelt werden. Sie bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.
Die Ergebnisse der Klausur hat die Plenarversammlung nun in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten (vgl. Beilage 1, Erklärung der 72. ZRK zur Zusammenarbeit in der Zentralschweiz). Sie bestätigt darin ihre frühere Einschätzung, wonach der Druck zu vermehrter Zusammenarbeit noch weiter steigen wird und die Kantone diese Entwicklung selber gestalten sollten. Die Konferenz ist überzeugt, im systematisch-pragmatischen Weg den richtigen Ansatz gefunden zu haben. Das heisst, im Zentrum der Zusammenarbeit müssen immer Projekte stehen. Deren Lancierung, Durchführung und Auswertung soll aber systematisch erfolgen. Damit kann die Erfolgschance der Zusammenarbeitsprojekte erhöht werden. Zu dieser Systematisierung hat das neue professionelle Konferenzsekretariat einen wichtigen Beitrag geleistet. Es soll der Zentralschweizer Zusammenarbeit deshalb auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen werden aber auch einige Korrekturen vorgenommen. Die Zahl der Direktorenkonferenzen wird gestrafft. Gleichzeitig werden aber die Zuständigkeiten der Direktorenkonferenzen ausgeweitet, so dass inskünftig sämtliche Aufgaben der Kantone und alle bestehenden interkantonalen Arbeitsgruppen eine interkantonale Direktorenkonferenz als Ansprechpartner haben. Die Direktorenkonferenzen übernehmen zudem die Verantwortung über die Zusammenarbeitsprojekte. Sie sollen aber Grundsatzfragen frühzeitig den Kantonsregierungen unterbreiten. Denn die wichtigen Beschlüsse werden auch inskünftig in den Kantonen und nicht in regionalen Gremien gefasst. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Kantone die Eckwerte eines Projektes früh festlegen. Verbesserungen sollen auch beim Informationsfluss eingeführt werden. In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass von der regen Zentralschweizer Zusammenarbeit allzu oft immer nur die beteiligten Gremien Kenntnis hatten. Die Kantone und die weiteren Zusammenarbeitsorgane, aber auch die Öffentlichkeit wurden zu wenig orientiert. Für die Projektarbeit und ihre Unterstützung ist es aber wichtig, dass die Information breit gestreut wird. Nur so können Rückmeldungen gemacht und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Die Zentralschweizer Regierungen haben damit an ihrer 72. Plenarversammlung ein klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit in der Zentralschweiz abgelegt. Die vergangene Probephase hat verschiedene Probleme der interkantonalen Zusammenarbeit aufgezeigt. Diese bringen die Zusammenarbeit aber nicht zum Stoppen. Vielmehr sind die Kantonsregierungen gewillt, die Zusammenarbeit weiter zu entwickeln und die Strukturen und Verfahren zu verbessern. Denn die Zusammenarbeit ist bei der Umsetzung von Aufgaben immer auch in Betracht zu ziehen und die gemeinsame oder koordinierte Aufgabenerfüllung ist zu wählen, wenn sie die besseren Resultate erwarten lässt.
Aktuell über 40 laufende Zusammenarbeitsprojekte
Neben all den Grundsatzfragen der Zusammenarbeit diskutierte die 72. ZRK auch konkrete Zusammenarbeitsprojekte. Erstmals diente als Grundlage eine Liste sämtlicher Projekte, die bei den Direktorenkonferenzen gegenwärtig in Bearbeitung sind. Der Konferenz konnte so ein Katalog von mehr als 40 laufenden Projekten unterbreitet werden. Nicht enthalten sind dabei all die Koordinationsanstrengungen, die in den verschiedensten Fachstellenkonferenzen unternommen werden.
Zusammenarbeit in der BVG- und Stiftungsaufsicht
Bei verschiedenen Projekten stehen Regierungsbeschlüsse an, die den weiteren Verlauf der Projektarbeit festlegen. Diese Projekte wurden an der Konferenz vertieft beraten. Dazu gehört auch das Projekt über die Zusammenarbeit in der BVG- und Stiftungsaufsicht. In einem Vorprojekt wurden die Aufgaben und Organisationsformen der sechs bestehenden Aufsichtsbehörden analysiert und mögliche Zusammenarbeitsformen studiert. Die Projektgruppe kam dabei zur Überzeugung, dass ein Zusammenlegen der Aufsichten mit Blick auf die zukünftigen Anforderungen sinnvoll ist. Eine gemeinsame Aufsicht kann fachlich optimal besetzt werden, was zu Qualitätsverbesserungen und Skaleneffekten führen wird. Die Projektgruppe beantragt den Kantonsregierungen deshalb, das Projekt in der Richtung weiterzuverfolgen, dass die Kantone eine gemeinsame Aufsichtsbehörde schaffen, die sämtliche Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen der beteiligten Kantone beaufsichtigt. In einem nächsten Schritt sind die Grundsatzfragen der Schaffung einer gemeinsamen Behörde zu bearbeiten und anschliessend die Grundlagen für die gemeinsame Aufsicht zu erarbeiten.
Zusammenarbeit im Bereich Zivilschutzausbildung
Entscheide stehen auch beim Projekt Zivilschutz an, dessen Ziel die Nutzung von Synergien bei der Reorganisation des Zivilschutzes ist. Insbesondere im Bereich der Ausbildung sollen vertiefte Zusammenarbeitsformen geprüft werden. Im Auftrag der Polizeidirektorenkonferenz hat eine Arbeitsgruppe untersucht, wieviele und welche Ausbildungsplätze der Raum Zentralschweiz zur Verfügung zu stellen hat. Sie schlägt den Kantonsregierungen vor, die Ausbildung auf die drei Plätze Sempach, Cham und Schwyz zu konzentrieren und in einem nächsten Schritt Fragen der gemeinsamen Organisation zu klären.
Interkantonale Polizeischule Hitzkirch
Die beiden Polizeikonkordate der Nordwest- und der Zentralschweiz planen eine gemeinsame Grund- und Weiterausbildung für ihre Polizeikorps. Sie beabsichtigen, basierend auf der Infrastruktur des heutigen Seminars Hitzkirch, eine gemeinsame Polizeischule zu errichten. Im Auftrag der beiden Konkordate haben verschiedene Projektgruppen abgeklärt, welches die Anforderungen einer interkantonalen Polizeischule sind, welche Möglichkeiten eine gemeinsame Schule bietet und welches die finanziellen Folgen wären. Die Resultate des Projektes wurden nun der Regierungskonferenz vorgestellt und diskutiert. Noch in diesem Sommer sollen die Kantonsregierungen über ein Konkordat über eine gemeinsame Polizeischule entscheiden.
Gemeinsames Vorgehen bei internationalen Adoptionen
Auf Anfang Jahr trat das Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen in Kraft. Dieses verlangt von den Kantonen die Schaffung Zentraler Behörden sowie vertiefte und fachlich kompetente Abklärungen der Adoptionsgesuche. Die Anzahl Gesuche ist in den Zentralschweizer Kantonen nicht sehr hoch. Um dennoch die verlangte Fachkompetenz gewährleisten zu können, haben die Kantone einen gemeinsamen Weg eingeschlagen und mit der Schweizerischen Fachstelle für Adoption eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Danach verpflichtet sich die Fachstelle, in der Zentralschweiz eine Zweigstelle zu eröffnen. Von hier aus unterstützt sie die kantonalen Behörden und klärt sie die Gesuche ab. Eltern, die ein ausländisches Kind adoptieren möchten, können ihr Gesuch im Wohnkanton einreichen. Sie werden aber anschliessend nicht von der kantonalen Verwaltung, sondern von der Fachstelle durch das Verfahren begleitet (in Zug erfolgen die Abklärungen durch die Frauenzentrale Zug). Einzig die Verfügungen und Entscheide werden wiederum von den Kantonen getroffen. Die Kantone sind überzeugt, dank dem gemeinsamen Weg den gestiegenen Anforderungen an internationale Adoptionen nachzuleben und eine für die Kantone tragbare Lösung gefunden zu haben.
Einheitliche Submissionsvorschriften für die Zentralschweiz
Trotz einer interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen wurden die Arbeitsvergaben in den Schweizer Kantonen bisher teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt. Nicht selten war auch von Heimatschutz die Rede. Der Abschluss der bilateralen Verträge hat nun eine Anpassung dieser Vereinbarung notwendig gemacht. Die neue, von der Schweizerischen Baudirektorenkonferenz erarbeitete Vereinbarung sorgt für eine weitergehende Harmonisierung der Submissionsvorschriften. Die Kantone sind aber frei, ob sie diese Vereinbarung unterzeichnen wollen. Und auch die neue Vereinbarung überlässt einige Regelungen nach wie vor den Kantonen (insbesondere die Möglichkeit, in einzelnen Bereichen eigene Schwellenwerte zu definieren). Der Ausschuss der ZRK hat den Kantonsregierungen deshalb eine Absichtserklärung zur Beschlussfassung unterbreitet. Mit der Erklärung verpflichten sich die zustimmenden Kantonsregierungen, die neue Vereinbarung kantonal zur Genehmigung zu empfehlen und auf eigene, abweichende Schwellenwerte zu verzichten sowie die Vergaberichtlinien der Baudirektorenkonferenz zu übernehmen. Der Absichtserklärung haben bis heute die Regierungen der Kantone Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug zugestimmt. Dank der Umsetzung dieser Absichtserklärung entsteht in der Zentralschweiz ein einheitlicher Submissionsraum, in dem bei Arbeitsvergaben überall und immer die gleichen Regeln gelten.
Weitere Informationen zur Konferenz (insbesondere die Geschäftsliste mit den Berichten) sind publiziert unter: Geschäfte.
Kontaktpersonen:
Regierungsrat Paul Huber, Konferenzpräsident, Tel 041 228 57 81
Landammann Gabi Huber, Vizepräsidentin, Tel 041 875 21 08
Vital Zehnder, Konferenzsekretär, Tel 041 618 79 21, info(at)zrk.ch