Aktuelles
23.05.03Erklärung zur Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
I. Vorbemerkungen
Ende der Neunzigerjahre diskutierte die Zentralschweizer Regierungskonferenz die Perspektiven der interkantonalen Zusammenarbeit. Die Kantonsregierungen zeigten sich überzeugt, dass die Zusammenarbeit Nutzen bringen kann und in Zukunft zunehmen wird. Um möglichst frühzeitig Vorteile aus einer effizienten Aufgabenerfüllung ziehen und wirtschaftliche Standortvorteile für die Region erzielen zu können, war man gewillt, die Zusammenarbeit freiwillig und offensiv an die Hand zu nehmen. Die Zusammenarbeit sollte systematisiert und eine Struktur zur Steuerung aufgebaut werden. Im Jahr 2000 wurden diese Strukturen geschaffen und eine Probephase von drei Jahren beschlossen, um Erfahrungen zur Optimierung der Zusammenarbeit zu sammeln.
II. Erkenntnisse aus der Versuchs- und Probephase
Die bald zu Ende gehende Probephase brachte verschiedene Erkenntnisse zu Tage:
- Die Einschätzung der Bedeutung der Zusammenarbeit war richtig. Der Bedarf nach Zusammenarbeit wird mindestens im heutigen Ausmass anhalten.
- Die gemeinsame, interkantonale Aufgabenerfüllung kann im Vergleich zum Alleingang zu qualitativ besseren Leistungen und/oder aufgrund von Skaleneffekten zu besseren Kosten-/Nutzenrelationen führen. Es lassen sich Schwerpunkte bilden mit dem Ergebnis, dass die beschränkten Mittel wirksamer eingesetzt werden können. Dies ermöglicht den Kantonen letztlich eine bessere Ressourcenallokation.
- Das systematisch-pragmatische Vorgehen hat sich bewährt.
- Die variable Geometrie ist die Antwort auf die Tatsache, dass die Zusammenarbeitsprojekte nicht in allen Fällen die gesamte Region umfassen können, denn zum Einen werden die verschiedenen Politikfelder in erster Linie aus kantonaler und nicht aus regionaler Sicht betrachtet, und zum Anderen liegt die Entscheidungskompetenz bei den Kantonen.
- Die Standards der von den Kantonen zu erstellenden Leistungen werden immer kantonal definiert. Übereinstimmung oder zumindest die Annäherung ist aber Voraussetzung der Zusammenarbeit.
- Die Professionalisierung des ZRK-Sekretariates konnte viel zu einer projektbezogenen Zusammenarbeit und zu deren Systematisierung beitragen.
- Die ZRK als Plenarversammlung kann viel zur Meinungsbildung und Differenzbereinigung in der Projektarbeit beitragen und die Projekte dadurch fördern.
- Die Kantone werden oftmals zu spät in Projekte von interkantonalen Gremien einbezogen.
- Bei der Information über die Zusammenarbeit besteht ein Defizit. Zu viele Informationen bleiben innerhalb der verschiedenen Zusammenarbeitsgremien und gelangen weder an die kantonalen Verwaltungen noch an die Öffentlichkeit. In der Öffentlichkeit kann zudem kaum eine Zusammenarbeitspolitik wahrgenommen werden.
III. Massnahmen aus der Versuchs- und Probephase
Die Erkenntnisse aus der Probephase und die Einschätzung der Zukunft haben die Kantonsregierungen bestärkt, die Zusammenarbeit nach der Probephase weiterhin verstärkt zu verfolgen:
- Das Ziel der Zusammenarbeit besteht auch in Zukunft darin, Aufgaben interkantonal zu koordinieren oder gemeinsam zu erfüllen, sofern dies aufgrund von Kosten-/Nutzenüberlegungen zweckmässig ist und zu besseren Ergebnissen führt als der kantonale Weg.
- Auch inskünftig stehen Einzelprojekte im Vordergrund. Gleichzeitig ist aber bei Bedarf die Erarbeitung von (Teil-) Strategien der Zusammenarbeit ins Auge zu fassen.
- Die Zusammenarbeitspartner können auch inskünftig wechselnde sein (variable Geometrie).
- In Zusammenarbeitsprojekten ist eine gegenseitige Anpassung der Standards in der Zentralschweiz (nach oben und unten) immer zu prüfen.
- Zur systematischen und effizienten Bearbeitung von Projekten, zur Entlastung der Kantone sowie zur Koordination und zur Gewährleistung einer Kontinuität soll auch in Zukunft ein gemeinsames Sekretariat als Kompetenzzentrum der Zusammenarbeit zur Verfügung stehen.
- Die Federführung über Projekte ist in der Regel den Direktorenkonferenzen zu übertragen. Dazu sind die Zuständigkeitsbereiche der Konferenzen systematischer zu regeln.
- Die Plenarversammlung soll in erster Linie dem Informations- und Meinungsaustausch sowie der Differenzbereinigung in Projekten dienen.
- Die Kantone müssen frühzeitig einbezogen werden, Grundsatzfragen sind früh von den Kantonen zu entscheiden.
- Die verschiedenen interkantonalen Gremien sind zu vernetzen; der Informationsfluss nach aussen ist besser zu koordinieren, der internen Kommunikation ist mehr Gewicht zu geben.
- Die Massnahmen sind in einem einfachen, klaren Projektverfahren festzuhalten.
Sursee, 23. Mai 2003
Kontaktpersonen:
Regierungsrat Paul Huber, Konferenzpräsident, Tel 041 228 57 92
Vital Zehnder, Konferenzsekretär, Tel 041 618 79 21, info(at)zrk.ch