Aktuelles
12.05.03SARS: Überstürzte Reaktionen sind unnötig
Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren nehmen die schwere Atemwegserkrankung SARS ernst, rufen aber dazu auf, keine Panik zu verbreiten und nicht überstürzten Reaktionen zu erliegen. Die von Bund und Kantonen bisher ergriffenen Massnahmen reichen vorderhand aus.
Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGDK) beschäftigte sich an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2003 neben mehreren Zusammenarbeitstätigkeiten und Projekten auch mit der schweren Atemwegserkrankung SARS (Schweres Akutes Resipiratorisches Syndrom). Mehrere Kantonsärztinnen und –ärzte der Zentralschweiz hatten im Vorfeld die möglichen Massnahmen diskutiert (siehe unten).
SARS tritt akut mit hohem Fieber auf und ist weiter gekennzeichnet durch Husten oder Atemnot. Voraussetzung für die Äusserung des Verdachts auf das Vorliegen von SARS ist ferner ein Aufenthalt in Gebieten mit gemeldeten Übertragungsherden innerhalb von zehn Tagen vor dem Beginn der Symptome, ein enger Kontakt mit einem Verdachtsfall oder mit einem wahrscheinlichen Fall. In November 2002 ist SARS erstmals im Süden Chinas aufgetreten. Seither hat es sich in anderen Ländern ausgebreitet.
Gemäss gegenwärtigem Kenntnisstand geht man davon aus, dass SARS vor allem durch engen Kontakt von Person zu Person (Familie, medizinische Kontakte) mittels Tröpfchen übertragen wird. Weitere mögliche Übertragungswege können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Als wahrscheinlicher Erreger wurde ein so genanntes Coronavirus identifiziert, das anfänglich möglicherweise von Wasservögeln über Hühner und evtl. Schweine auf den Menschen übertragen wurde. Schlechte hygienische Verhältnisse dürften - wie bei den meisten Infektionskrankheiten - eine entscheidende Rolle gespielt haben. Einfache hygienische Massnahmen, wie sie bei uns zum Standard gehören, spielen in der Eindämmung der Krankheit eine wichtige Rolle.
Massnahmen sind getroffen worden
Durch die von den Verantwortlichen im öffentlichen Gesundheitsbereich getroffenen Massnahmen soll eine Einschleppung von SARS-Fällen in die Schweiz möglichst vermieden werden. Es gilt, alles mit vernünftigem Aufwand Machbare zu unternehmen, damit sich kein SARS-Übertragungsherd entwickelt. In der Schweiz sind bisher einige Verdachtsfälle gemeldet worden. In mehr als der Hälfte der Fälle konnte der Verdacht zwischenzeitlich aufgrund der Resultate labordiagnostischer Untersuchungen sicher ausgeräumt werden. Meistens handelte es sich um Influenza-A-Infektionen (Grippe). Dies gilt auch für die Zentralschweizer Fälle.
Tritt ein Verdachtsfall auf, so werden in den Kantonen die bereits vorbereiteten Massnahmen ergriffen. Die Kantonsärzte stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). An der Jahrestagung vom 21. - 23. Mai der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS) in Neuenburg erfolgen zudem zusammen mit Vertretern des BAG erneute, vertiefte Beratungen. In vielen der bisherigen Verdachtsfälle genügte die Anordnung einer Isolation der betroffenen Personen zu Hause. Diese Isolationen konnten bisher innert sieben bis zehn Tagen wieder aufgehoben werden.
Die Situation in der Zentralschweiz
Da die Ausgangslage für die hospitalisationsbedürftigen Patientinnen und Patienten abhängig ist von der Ausrüstung und der Anzahl Spitäler, die jedoch nicht in allen Kantonen gleich sind, sind die Vorbereitungen für diese Fälle kantonsspezifisch ausgestaltet.
Die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden und Zug werden früher gezwungen sein, hospitalisationsbedürftige SARS-Kranke in ein grosses Zentrumsspital zu verlegen als die Kantone Luzern oder Schwyz, die über mehrere öffentliche Spitäler verfügen.
Es besteht gemäss den Zentralschweizer Kantonsärztinnen und –ärzten kein Grund zur Panik oder zu überstürzten Reaktionen. Prioritär ist die Information und Instruktion für das medizinische Personal über den Umgang mit infektiösen Patientinnen und Patienten. Das bisherige sporadische Auftreten von SARS-Verdachtsfällen, die sich zudem meistens nicht bewahrheiteten, zeigt die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen.
Die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Zentralschweiz sind sich aber bewusst, dass je nach internationaler und nationaler Entwicklung der Krankheit SARS neue, geeignete, wirksame und rasche Massnahmen geprüft werden müssen.
Massnahmen der Kantonsärzte, die kantonsspezifisch umgesetzt werden sollen:
- Orientierung der Ärzteschaft, der Spitäler und der Rettungsdienste
- Anordnungen von Vorbereitungen in den Spitälern (z. B. Instruktion des Personals, Bereitstellung von Isolationsmöglichkeiten)
- Orientierung der Öffentlichkeit: Hauptsächlich über die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), aber auch konkrete Einzelanfragen an die Kantonsärzte; Presseauskünfte und -mitteilungen
- Kantonsärztlicher Pikettdienst
- Einlagerung von Masken und Schutzausrüstung, auch für den Beginn von Isolationsmassnahmen zu Hause an Wochenenden
- Ständige Evaluation der Bedrohungslage durch die Kantonsärzte in enger Zusammenarbeit mit dem BAG
- Bestandesaufnahme von Veranstaltungen und fallweise Entscheid über die Notwendigkeit von Massnahmen
RÜCKFRAGEN
Landammann Dr. Leo Odermatt, Gesundheits- und Sozialdirektor, Präsident ZGDK
Tel. 041 618 76 02, E-mail: leo.odermatt@nw.ch
Andreas Scheuber, Gesundheits- und Sozialdirektion, Direktionssekretär, Sekretär ZGDK Tel. 041 618 76 01, E-mail: andreas.scheuber@nw.ch