Aktuelles
17.05.0270. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom 16. Mai 2002
Unter erstmaligem Vorsitz des neuen Konferenzpräsidenten Statthalter Paul Huber trafen sich die Zentralschweizer Regierungen am 16. Mai 2002 zur 70. Plenarkonferenz im Schloss Wyher, Ettiswil. Die Konferenz konnte erste Resultate der vor zwei Jahren gestarteten Projektphase zur Kenntnis nehmen und sie beschloss neue Zusammenarbeitsprojekte
Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz
Vor zwei Jahren beschloss die ZRK, die Personalweiterbildung der sechs Kantone zu koordinieren. Die aus den sechs Personalchefs gebildete Steuergruppe wurde beauftragt, primär eine gemeinsame Kaderausbildung zu organisieren und anschliessend die gesamte Personalweiterbildung zu koordinieren. Zu diesem Zwecke haben die sechs Kantone eine Fachstelle Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz geschaffen. Diese konnte nun bereits das erste Programm einer Zentralschweizer Kader- und Führungsausbildung präsentieren. Die ZRK beschloss zudem, diese Führungsausbildung zu zertifizieren und den Kursteilnehmern die Möglichkeit zu bieten, die Ausbildung mit einem Zertifikat „Führungsausbildung ZRK“ abzuschliessen . Im kommenden Herbst schliesslich soll das erste gemeinsame Programm der allgemeinen Personalweiterbildung erscheinen. Die ZRK ist überzeugt, dank einer gemeinsamen Verwaltungsweiterbildung der Zentralschweizer Kantone allen Angestellten ein qualitativ hochstehendes Weiterbildungsprogramm bieten zu können und gleichzeitig Synergien in der Organisation und Durchführung der Kurse nutzen zu können. Die gemeinsamen Kurse werden auch helfen, den Gedankenaustausch und Wissenstransfer unter den sechs Kantonen zu fördern.
Gemeinsamer Massnahmenplan Lufthygiene
Nach der erfolgreichen Umsetzung der regionalen Luftmessung „in-Luft“ war es nur eine logische Konsequenz, auch die Massnahmen zur Luftreinhaltung zu koordinieren. Diesen Schritt haben die sechs Kantone mit dem gemeinsamen Massnahmenplan Lufthygiene getan. Die zehn geplanten, in der ganzen Zentralschweiz anzuwendenden Massnahmen ersetzen rund 200 je kantonale Massnahmen. Aktuell wird von Projektgruppen an der Umsetzung der Massnahmen gearbeitet. Die Massnahme „Emissionsbeschränkung auf Baustellen“ konnte den Kantonsregierungen bereits zur Durchführung empfohlen werden.
Zentralschweizer Projekte an der Expo.02
Die Expo.02 ist eröffnet, das Zentralschweizer Projekt „Kids.expo“ in vollem Betrieb. Die Plenarkonferenz konnte befriedigt zur Kenntnis nehmen, dass die von den Zentralschweizer Kantonen organisierte und von Kindern aus der ganzen Schweiz geschaffene Planetenwelt auf der Arteplage in Yverdon bereits grossen Anklang findet. Noch ganz in der Vorbereitung stecken die Arbeiten für den Zentralschweizer Tag vom Samstag, 8. Juni 2002. In einer Gesamtinszenierung „Einfall-Zentralschweiz“ von Louis Naef werden über 2‘000 Teilnehmer aus der ganzen Zentralschweiz in der Stadt Yverdon und auf der Arteplage die breite Palette des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens der Zentralschweiz präsentieren.
Internationale Adoptionen
Der Bund hat letztes Jahr den Beitritt zum Haager Adoptionsübereinkommen beschlossen. Dieses regelt das Verfahren von internationalen Adoptionen (d.h., das Adoptivkind und die Adoptiveltern stammen nicht aus demselben Land). Dazu haben die Kantone Zentrale Behörden einzurichten, die das Verfahren in der Schweiz durchzuführen und dabei insbesondere die Voraussetzungen der Adoption abzuklären haben. In der Zentralschweiz sind das pro Jahr rund 40 Adoptionen. Damit diese fachlich einwandfrei abgeklärt werden können, beabsichtigen die sechs Kantone, das notwendige Knowhow gemeinsam aufzubauen und einzusetzen. Die ZRK hat deshalb eine Steuerungsgruppe der zuständigen Direktionen unter der Leitung von Regierungsrat Armin Hüppin eingesetzt, die eine gemeinsame Umsetzung des Abkommens in der Zentralschweiz prüfen und vorbereiten soll.
Aufsicht über die Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge
In der Zentralschweiz gibt es über tausend Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge. Sie verwalten insgesamt ein Vermögen von rund 26 Milliarden Franken. Dieses Geld ist neben der AHV ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge. Eine verantwortungsvolle Verwaltung liegt daher im allgemeinen Interesse. Das Bundesgesetz sieht deshalb vor, dass die Kantone die Arbeit der BVG-Einrichtungen zu beaufsichtigen haben. Diese Aufsichtstätigkeit verlangt von den zuständigen kantonalen Stellen grosses Fachwissen. In einem Vorprojekt will die ZRK nun prüfen, ob dank einer vertiefteren Zusammenarbeit der sechs Zentralschweizer Aufsichtsstellen Synergien zu nutzen sind und eine Steigerung der Sicherheit der BVG-Vermögensverwaltung erreicht werden kann. In einem Jahr soll eine Steuerungsgruppe unter dem Vorsitz von Regierungsrätin Maria Küchler der ZRK Bericht erstatten und allenfalls Antrag auf ein Zusammenarbeitsprojekt stellen.
Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz
Neben der Armee wird auch der Bevölkerungsschutz umfassend revidiert. Davon betroffen ist auch der Zivilschutz. Unter anderem wird es dabei zu einer Kompetenzverschiebung vom Bund zu den Kantonen und insbesondere zu einem massiven Abbau der Bestände kommen. Die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz, ZPDK, klärt derzeit ab, inwieweit die Kantone die Aufgabe des Zivilschutzes gemeinsam angehen können. Die ZRK ihrerseits unterstützt diese Bestrebungen ausdrücklich. Sie hat im Sinne einer Grundsatzerklärung beschlossen, dass im Hinblick auf das neue Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes durch interkantonale Zusammenarbeit soweit als möglich Synergien zu nutzen sind und insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Materialbewirtschaftung eine Zusammenarbeit anzustreben ist.
Darüber hinaus nahm die ZRK zur Kenntnis, dass die ZPDK Abklärungen trifft, in Hitzkirch eine gemeinsame Polizeischule der Zentralschweizer Kantone mit den Kantonen der Nordwestschweiz zu errichten. Auch wird geprüft, ob sich die Zentralschweizer Kantone im Rahmen von Polizei XXI als Pilotkonkordat für die Neuorganisation des Polizeiwesens zur Verfügung stellen sollen.
Gemeinsame Organisation der Opferhilfe
Im Rahmen der ZRK haben die Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden und Zug beschlossen, ein gemeinsames OHG-Dienstleistungszentrum zu errichten, das bei Entschädigungs- und Genugtuungsgesuchen von Opfern die notwendigen Abklärungen trifft und zuhanden der Kantone die Entscheidgrundlagen erarbeitet. Dadurch können die Opfer und die beteiligten Kantone von einem regionalen Kompetenzzentrum profitieren, ohne dass die kantonale Entscheidkompetenz verloren geht. Darüber hinaus prüfen die Kantone eine gegenseitige Anerkennung ihrer Opferberatungsstellen. Damit würden die Opfer erleichterten Zugang zu den ausserkantonalen Beratungsstellen erhalten und diese wiederum würden auch für jene Leistungen bezahlt, die sie ausserkantonalen Opfern zukommen lassen. Denn heute ist es so, dass ein Opfer die Beratungsstelle zwar frei auswählen kann und dass Opfer oftmals gerade ausserkantonale Stellen anrufen. Diese wiederum nehmen gegenüber ausserkantonalen Opfern aber eine eher reservierte Haltung ein, da sie vom Ursprungskanton für die erbrachten Leistungen nicht entschädigt werden. Durch die gegenseitige Anerkennung und Regelung der Abgeltung soll die Situation von Opfer und Beratungsstellen verbessert werden. Eine entsprechende Vereinbarung entspricht zudem dem Sinn und Geist eines angestrebten interkantonalen Lastenausgleichs.
Weitere Informationen zur Konferenz und den behandelten Geschäften finden sich im Internet unter: Geschäfte.
Stans, 16. Mai 2002
Kontaktperson:
Konferenzpräsident Statthalter Paul Huber, Telefon 041 228 57 81
Konferenzsekretär Vital Zehnder, Telefon 041 618 79 21, info@zrk.ch