Aktuelles
10.05.01Resolution der 68. ZRK zum Neuen Finanzausgleich
Die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) appelliert an alle Kantone, den Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) gemeinsam und energisch zum erfolgreichen und für die Kantone vertretbaren Abschluss zu bringen.
Die in der ZRK zusammengeschlossenen Regierungen der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug haben an ihrer Tagung vom 10. Mai 2001 die nachfolgende Resolution gefasst. Sowohl staatspolitische wie finanzpolitische Beweggründe führen sie zu der Einsicht, dem NFA einen starken Impuls zu geben. Obwohl sich die Regierungskonferenz aus wirtschaftlich völlig unterschiedlichen Kantonen zusammensetzt, herrscht Einigkeit über die enorme Bedeutung des Föderalismus für unser Land. Um diesem Föderalismus ein nachhaltiges Fundament zu verschaffen, gilt es, den NFA möglichst bald zu einem guten Ende zu führen, bevor neue Zerreissproben auf die Schweiz zukommen.
Anfang November 2000 stellte die Projektleitung (petit comité) den Kantonen die Nettoergebnisse des Neuen Finanzausgleichs (NFA) vor. Sie beruhten auf Simulationsrechnungen mit geschätzten Grundlagen. Weil jedoch auch die inzwischen vorgenommene Aktualisierung des Zahlenwerks für einige Kantone zu Härten führt, wird nach weiteren Abfederungen gesucht. Bis zur Verabschiedung der definitiven Vorlage und für den konkreten Übergang von ”bisher” zu ”neu” auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens werden noch weitere Globalbilanzen erstellt werden müssen. Es wäre also falsch, aus einer der heute vorliegenden Zahlen für die Zukunft verbindlich bestimmte minimale oder maximale Ausgleichsleistungen abzuleiten.
Unter dem Eindruck dieser allein auf Zahlen basierenden Diskussion sind die Motive für die seinerzeitige Lancierung des NFA und dessen Ziele etwas in Vergessenheit geraten. Zu Unrecht, denn diese Motive haben auch heute noch unvermindert ihre Berechtigung. Der geltende Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist nach wie vor ein unübersichtliches Geflecht von Massnahmen. Zudem läuft im heutigen System ein wesentlicher Teil der Geldströme über zweckgebundene Beiträge, was eine Reihe absolut unerwünschter Nebenerscheinungen hervorruft. Mit falschen Anreizen werden die Kantone dazu gebracht, quasi die Subventionen beim Bund abzuholen. Kantonale Aufgaben werden auf diese Weise zu teuer gelöst. Der fragwürdige Anreiz, für jedes Einzelprojekt den vom Bund vorgesehenen Maximalbetrag auszugeben, soll mit dem NFA fallen. Das deprimierende Fazit des heutigen Finanzausgleichs lautet: Mit verhältnismässig viel Geld wird relativ wenig erreicht, und die Disparitäten zwischen den Kantonen haben nicht abgenommen.
Der NFA verfolgt zwei hauptsächliche Anliegen, nämlich: Die Aufgaben und Kompetenzen von Bund und Kantonen zu entflechten sowie die Eigenfinanzierungskraft der Kantone zu stärken und damit ihren Handlungsspielraum zu erweitern. Falsche Anreize würden ausgeschaltet. Kein Kanton soll dann noch für eine fragwürdige Ausgabenpolitik prämiert werden. Der NFA soll ein gerechter, effizienter, einfacher und ein politisch akzeptabler Finanzausgleich sein. Es sei an das zentrale Anliegen erinnert, den Föderalismus über geeignete institutionelle Massnahmen zu beleben. Die Kantone sollen mehr Kompetenzen sowie klare Aufgaben und eine höhere operationelle und finanzielle Unabhängigkeit erhalten. Letztere erfolgt unter anderem mittels einer politisch akzeptablen Umverteilung der Mittel zwischen reichen und armen Kantonen. Es ist klar, dass es dabei Nehmer- und Geberkantone geben wird, die ihre berechtigten Interessen wahrnehmen können müssen.
Falls das Werk des NFA nicht gelingen sollte, wird der Bund immer stärker Aufgaben zentralisieren, was der Struktur unseres Bundesstaates widerspricht. Hinzu käme die immer grösser werdende Kluft in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen. Der Ruf nach einer materiellen Steuerharmonisierung würde sich unweigerlich verstärken. Eine materielle Steuerharmonisierung bedeutet aber eine Angleichung nach oben. Letztlich könnte sich damit der Standort Schweiz vom internationalen Standortwettbewerb abmelden.
Fazit: Es gibt keine vernünftige Alternative zum NFA, auch zuwarten wäre völlig verfehlt. Die ZRK ruft deshalb alle Kantonsregierungen auf, dem NFA als Föderalismusprojekt möglichst rasch zum Durchbruch zu verhelfen.