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25.11.09Zentralschweizer Projekte für Bahn 2030. Zahlungsbereitschaft der Bahnnutzenden wird zum Prüfstein
Nachdem die Zentralschweizer Regierungen die Kernprojekte für Bahn 2030 definiert haben (Axentunnel, Zimmerberg-Basistunnel und Tiefbahnhof Luzern), nehmen die Direktoren des öffentlichen Verkehrs Stellung zu den Finanzierungsfragen. Die Finanzierung der Ausbauten der Bahninfrastruktur wird zur Schicksalsfrage aller Projekte werden. Die Zentralschweizer Direktoren des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) befürworten insbesondere einen befristeten Aufschlag auf die Billettpreise zugunsten besserer Infrastrukturen.
Im Hinblick auf den nächsten Entwicklungsschritt für den Ausbau der Schweizerischen Bahninfrastruktur (Bahn 2030) definiert jede Region die für sie notwendigen Projekte. Auch die Regierungen der Zentralschweizer Kantone haben die drei Kernprojekte (Axentunnel, Zimmerberg-Basistunnel II und Tiefbahnhof Luzern) als vordringlich definiert und Ende Oktober öffentlich darüber informiert. "Die Finanzierung dieser und anderer Projekte der Bahn 2030 wird jedoch zur Schicksalsfrage", betont Matthias Michel, der die Zentralschweizer Direktorenkonferenz für den öffentlichen Verkehr (ZKöV) präsidiert. Die ZKöV hat an ihrer letzten Zusammenkunft deshalb erste Grundsätze der Finanzierung diskutiert.
Langfristige Investition von 21 Milliarden
In Übereinstimmung mit anderen Kantonen haben sich auch die Zentralschweizer Regierungen klar dafür ausgesprochen, dass der Bund nicht nur Güter- und Fernverkehrsstrecken ausbaut. Vielmehr muss der insbesondere für den Berufspendlerverkehr so wichtige Regionalverkehr auch in Zukunft über genügend Raum und Kapazität verfügen. Deshalb kommt für die Zentralschweiz die vom Bund vorgeschlagene erste Variante mit dem grossen Paket von 21 Milliarden Franken in Frage und nicht die zweite vom Bund als Alternative vorgeschlagene kleine Variante mit 12 Milliarden Franken. Die auf den ersten Blick grosse Summe relativiert sich, wenn man den langfristigen Nutzen bedenkt: "Tunnels und andere Bahninfrastrukturen werden von mehreren Generationen genutzt, dementsprechend sollen auch die Abschreibungen über Generationen erfolgen können", meint Regierungsrat Matthias Michel. "In diesem Zusammenhang sollte man die bisherigen Abschreibungsregeln überprüfen."
Verschiedene Finanzierungsquellen
Für die ZKöV bleibt der Fonds für die Finanzierung der Bahninfrastruktur (FinöV) die richtige, langfristige und verlässliche Basis. Dieser Fonds soll durch zusätzliche Mittel gespiesen werden. Insbesondere unterstützt die ZKöV den vom Departement von Bundesrat Leuenberger in Aussicht gestellten Ticketzuschlag: "Bahnkunden als direkt Nutzende dürften bereit sein, einen befristeten Aufschlag in Kauf zu nehmen", meint die ZKöV. Diese Bereitschaft werde zum Prüfstein für die Realisierung der grossen Bahnprojekte. Auch andere Finanzierungsquellen wie eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer müssten geprüft werden. Ferner kann die Schwerverkehrsabgabe für Lastwagen (LSVA) eine Finanzierungsquelle sein; diese wurde allerdings durch das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich reduziert. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, wäre die Bundespolitik gefordert: "Der Verfassungsauftrag der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene benötigt die LSVA-Mittel; notfalls müsste durch eine Gesetzesanpassung das bisherige LSVA-Niveau wieder erreicht werden", meint Regierungsrat Matthias Michel namens der ZKöV.
Rückfragen:
Regierungsrat Matthias Michel, Präsident ZKöV, Tel. 041 728 55 10, E-Mail: matthias.michel(at)vd.zg.ch
Hanspeter Schüpfer, Sekretär ZKöV, Tel. 041 618 76 51, E-Mail: hanspeter.schuepfer(at)nw.ch