Aktuelles
08.04.11Umsetzung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Zentralscheizer Kantone im Zeitplan
Auf den 1. Januar 2013 löst das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht das bisherige Vormundschaftsrecht ab. Die Umsetzung verlangt von den Kantonen grössere gesetzliche und organisatorische Anpassungen. Obwohl der durch das Bundesrecht vorgegebene Zeitplan sehr ambitiös ist, stellen die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren an ihrer Frühlingssitzung fest, dass die Vorbereitungen der Zentralschweizer Kantone gut auf Kurs sind.