Aktuelles
06.12.12Kulturlastenausgleich: Schwyz schliesst mit den Standortkantonen Zürich und Luzern Zusatzprotokolle ab
Ab dem kommenden Jahr profitiert auch der Kanton Schwyz von einem Rabatt im Bereich des interkantonalen Kulturlastenausgleichs. Entsprechende Verhandlungen zwischen den Kantonen wurden aufgenommen, da sich der Kanton Schwyz gegenüber den anderen Vereinbarungspartnern benachteiligt sah; wird diesen doch aufgrund ihres eigenen Kulturangebots eine Reduktion auf die errechneten Abgeltungen gewährt. Mit der vereinbarten Reduktion, die gemessen an den bisherigen Beitragsleistungen des Kantons Schwyz rund 9 Prozent beträgt, wird der Kanton Schwyz ab kommendem Jahr im Bereich Kulturlastenausgleich um rund Fr. 190'000 entlastet.
- Medienmitteilung der Geschäftsstelle des interkantonalen Kulturlastenausgleichs vom 6. Dezember 2012
Auskunftspersonen:
Landammann Walter Stählin, Vorsteher des Bildungsdepartements des Kantons Schwyz, 041 819 19 00
Regierungsrat Martin Graf, Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, 043 259 25 01
Regierungsrat Reto Wyss, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements des Kantons Luzern, 041 228 52 01