Aktuelles
06.11.0679. Zentralschweizer Regierungskonferenz in Küssnacht am Rigi
Am 2. November 2006 konnte der Konferenzpräsident Lorenz Bösch die Mitglieder der Zentralschweizer Kantonsregierungen zur 79. Plenarversammlung begrüssen. Erstmals offiziell vertreten war auch der Kanton Aargau, der neben dem Kanton Zürich neu das zweite assoziierte Mitglied der Zentralschweizer Regierungskonferenz ist. Neben verschiedenen Grundsatzfragen der Zusammenarbeit standen auf der Traktandenliste einmal mehr Zusammenarbeitsprojekte, die vor wichtigen Entscheidungen stehen.
Grundlagen der Zusammenarbeit
Obwohl die Zusammenarbeit der Kantone, insbesondere der Kantone der Zentralschweiz eine sehr lange Tradition hat, stellen sich immer wieder neue Grundsatzfragen. Dies gar vermehrt, seit mit Beginn der Arbeiten an der NFA die Kooperation intensiviert wurde. Deren Beantwortung ist eine Aufgabe der ZRK, welche die Zusammenarbeit insgesamt fördern will.
Interkantonale Submissionen
Im Zusammenhang mit Beschaffungen mehrerer Kantone wurde der Konferenz nun ein Leitfaden für interkantonale Submissionen vorgestellt. Er soll den Praktikern als Hilfsmittel dienen, um die rechtlichen Klippen der Submission zu umschiffen.
Controlling im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit
Ein weiterer Leitfaden bezieht sich auf das Controlling der Fachhochschule Zentralschweiz. Interkantonale Einrichtungen wie die FHZ stellen grosse Anforderungen an die Steuerung durch die Kantone als gleichberechtigte Partner. Eine Arbeitsgruppe hat die verschiedenen Steuerungsprozesse definiert sowie Inhalt und Abläufe skizziert, die sowohl der FHZ als eigenständige Schule Unabhängigkeit und Fortentwicklung ermöglichen, gleichzeitig aber auch den Kantonen als Träger und Finanzierer angemessene Mitsprache gewährleisten. In Bezug auf die Steuerung der FHZ musste sich diese Arbeit an den gegebenen Grundlagen, namentlich dem Konkordat, orientieren. Dieses entspricht den heutigen Vorstellungen der Kantone an die notwendige Steuerung aber nur bedingt. Parallel dazu wird deshalb auch an Fragen des Controllings im Rahmen der Zusammenarbeit ganz generell gearbeitet. Die Kantonsregierungen haben dazu nun Grundsatzfragen zu beantworten und zu entscheiden, welche kantonalen Organe in welchem Rhythmus und mit welchen Instrumenten interkantonale Einrichtungen führen sollen.
Mitwirkung der Parlamente
Mit der Neuorganisation der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz hatte die ZRK auch eine Richtlinie über die Durchführung von Zusammenarbeitsprojekten beschlossen. Diese ist ganz auf die Regierungszusammenarbeit ausgerichtet. Seither ist aber die Forderung nach einem vermehrten Einbezug der Kantonsparlamente laut geworden. Sie wird mit der NFA indirekt auch vom Bund verlangt und hat deshalb Eingang gefunden in die Rahmenvereinbarung für die interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Diese fordert alle Kantone auf, die Parlamente rechtzeitig und umfassend über die Zusammenarbeit zu informieren. Die Konkretisierung dieser Pflicht obliegt den Kantonen selbst. Die Kantone sind dieser Pflicht bereits nachgekommen, indem sie spezielle Konkordatskommissionen eingesetzt oder die Kompetenzen der bestehenden Fachkommissionen ergänzt haben. Dies stellt für die Zusammenarbeit auch in der Zentralschweiz eine neue Ausgangslage dar. Damit die Projektarbeit dadurch nicht gehemmt wird, hat die ZRK nun beschlossen, ihre Richtlinie zu ergänzen. In Anerkennung der kantonalen Regelung der parlamentarischen Mitwirkung werden die Projektleitungen beauftragt, den neuen, wichtigen Schritt in die Projektplanung aufzunehmen, wenn möglich zu koordinieren und vor allem die notwendigen Informationen gemeinsam zu erarbeiten und den Kantonen zur Verfügung zu stellen.
Unterstützung ausserkantonaler Investitionsvorhaben
Mit der NFA soll auch ein interkantonaler Lastenausgleich institutionalisiert werden. Als Lasten, die es abzugelten gilt, gelten indes nur Lasten der Kantone für Leistungen, die sie selbst erbringen oder deren Kosten sie tragen. Nun kamen und kommen aber vermehrt auch Gesuche, Beiträge an Investitionen Privater anderer Kantone zu leisten. Die Grundsätze der NFA sind dazu nicht anwendbar. Die Finanzdirektoren haben nun aber ein kurzes Grundlagenpapier erarbeitet, wie ausserkantonale Beitragsgesuche zu behandeln sind. Zentral ist dabei die Feststellung, dass entsprechende Gesuche immer an die Kantone (und nicht an interkantonale Gremien) zu richten sind und die Kantone ihre Beschlüsse ohne interkantonale Empfehlung fassen sollen.
Projekte der Zusammenarbeit
Kulturlastenabgeltung
Die Kantone Schwyz, Zug, Zürich und Luzern haben 2003 eine Vereinbarung über die Abgeltung von Kultureinrichtungen abgeschlossen. Aufgrund der noch ausstehenden Zustimmung durch den Zuger Kantonsrat konnte sie bis heute noch nicht in Kraft treten. Im Herbst 2005 hat die ZRK die Bildungsdirektorenkonferenz beauftragt, einen Zusatzbericht über den Anschluss der Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden zu erarbeiten. Dieser Bericht wurde nun vorgelegt mit dem Antrag, dass der Vereinbarung alle Zentralschweizer Kantone beitreten. Die Regierungen Uri, Obwalden und Nidwalden sind nun eingeladen, bis Ende Januar 2007 ihre Absicht zu erklären, der Vereinbarung mit Wirkung auf das Inkrafttreten der NFA beizutreten und der Kanton Zug wurde eingeladen, mit seiner Beitrittserklärung die Vereinbarung auf Inkrafttreten der NFA in Kraft zu setzen.
Nationalstrassen Zentralschweiz
Im Frühjahr haben die Kantonsregierungen die Baudirektorenkonferenz beauftragt, Grundlagen für die Schaffung einer gemeinsamen Trägerschaft zu erarbeiten, die im Auftrag des Bundes den Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen im ganzen Raum der Zentralschweiz erfüllen soll. Aufgrund von Differenzen bei der Bestimmung des Sitzes der zu gründenden Unternehmung ist dieses gemeinsame Projekt jetzt aber gescheitert. Die Kantone werden nun, wie vom Bund schon ursprünglich geplant, den Raum Zentralschweiz in zwei Gebietseinheiten einteilen und sich für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit dem Bund neu organisieren müssen.
Projekt Datenschutz
Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen/Dublin ist dem Datenschutz erhöhte Beachtung zu schenken. Die gesetzlichen Grundlagen sind den strengeren Vorgaben anzupassen. Namentlich müssen alle Kantone ein unabhängiges Kontrollorgan einsetzen. Der ZRK wurde nun ein Antrag unterbreitet, im Bereich der Datenschutzaufsicht zusammen zu arbeiten. Es sollen alle Kantone eine gemeinsame Kontrollstelle einrichten. Gemeinsam kann eine angemessene personelle Stellenbesetzung erreicht werden, welche die fachlich geforderte Qualität bringt und deren Grundkosten geteilt werden können.
INTERREG-Beteiligung
1999 haben die sechs Kantone beschlossen, sich gemeinsam am EU-Programm INTERREG III zu beteiligen. Ziel war es, in den Programmjahren 2000 bis 2006 gemeinsam mit europäischen Regionen 4 bis 5 Projekte aus dem Bereich Raumordnung, Regionalpolitik, Kultur oder Umweltschutz durchzuführen. Der ZRK konnte nun der Schlussbericht vorgelegt werden. Obwohl erst das Projekt Alpinetwork abgeschlossen ist (die Umsetzungsphase für Brain Drain / Brain Gain, Monitraf, Via Alpina sowie Biologic@ läuft noch), konnte bereits heute eine positive Bilanz gezogen werden. Die Zielsetzung, wonach 4 bis 5 Interreg-Projekte umgesetzt werden sollen, konnte erreicht werden. Nach einer Aufbauphase, verbunden mit dem Knüpfen von Kontakten zu Bundesstellen, Institutionen, Bildungseinrichtungen, anderen schweizerischen Interreg-Regionen sowie europäischen Regionen, erwies sich die Zentralschweiz als attraktive Partnerregion. Von den Projekten die gegenwärtig umgesetzt werden, wurden zwei in der Zentralschweiz entwickelt. Den Zentralschweizerischen Projektträgern gelang es, europäische Projektpartner zu finden. Die Zentralschweiz wird heute als Interreg-Region wahrgenommen und hat sich durch die aktive Unterstützung und Mitsprache bei der Projektentwicklung Gewicht bei den Partnerregionen verschafft. Regional und interregional konnten Netzwerke aufgebaut oder der Zugang zu Netzwerken erreicht werden. In den sechs Jahren der Zentralschweizer Interreg-Beteiligung wurde viel Aufbauarbeit geleistet und es konnten zahlreiche Akteure wertvolle Erfahrungen im Zusammenhang mit europäischer Kooperation sammeln. Es gilt nun, die Erfahrungen kantonal auszuwerten und im Grundsatze zu entscheiden, ob und wie sich die Zentralschweiz auch an den Nachfolgeprogrammen der EU beteiligt.
Weitere Informationen zur Konferenz (Geschäftsliste und Berichte) sind publiziert hier: Geschäfte
Kontaktpersonen:
Regierungsrat Lorenz Bösch, Konferenzpräsident, Telefon direkt 041 819 25 00
Vital Zehnder, Konferenzsekretär, Telephon direkt 041 618 79 21, info@zrk.ch
In Sachen Kulturlastenabgeltung: Dr. Christoph Mylaeus, Regionalsekretär BKZ, Telephon 041 226 00 63