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11.05.0678. Zentralschweizer Regierungskonferenz vom 11. Mai 2006 in Lachen / SZ
Am vergangenen Donnerstag hat der neue Vorortkanton Schwyz die Zentralschweizer Regierungen zur 78. Zentralschweizer Regierungskonferenz ZRK nach Lachen eingeladen. Unter der Leitung des Konferenzpräsidenten Regierungsrat Lorenz Bösch wurden verschiedene Zusammenarbeitsprojekte vorgestellt, beraten und zu Handen der regierungsrätlichen Beschlussfassung bereinigt. Einmal mehr war die Konferenz ein Zeichen dafür, dass die sechs Kantone gewillt sind, Aufgaben gemeinsam wahr zu nehmen, um in der ganzen Region eine genügende Leistungsversorgung sicher zu stellen und die Übertragung von Aufgaben auf den Bund zu verhindern.
Zusammenarbeitsprojekte aus allen Bereichen
Die acht ständigen Direktorenkonferenzen der Zentralschweiz decken sämtliche Aufgaben der Kantone ab. Das bietet Gewähr, dass in allen Bereichen ein interkantonales Gremium besteht, das die Zusammenarbeit beraten kann. Dies führt denn auch dazu, dass gegenwärtig über fünfzig Projekte in Bearbeitung sind (vgl. Liste der laufenden Zusammenarbeitsprojekte, Stand März 2006). In verschiedenen Projekten stehen Grundsatzfragen zur Entscheidung an, weshalb sie in der 78. ZRK, an der die Gesamtregierungen anwesend sind, traktandiert wurden.
So hat sich im Bereich des Eichwesens die provisorische interkantonale Organisation bewährt, weshalb die Kantone nun darüber zu befinden haben, ob das Eichwesen künftig definitiv gemeinsam organisiert werden soll.
Im Bereich der Nationalstrassen stehen grosse Veränderungen bevor. Mit der NFA gehen sie in den Zuständigkeitsbereich des Bundes über. Verschiedene Aufgaben will der Bund aber auslagern. Die Baudirektoren schlagen den Kantonsregierungen nun vor, eine gemeinsame Trägerschaft zu errichten, um gemeinsam Leistungen vom Bund übernehmen zu können.
In einem Vorprojekt wurde geklärt, ob eine Zusammenarbeit auch im Bereich der Häuslichen Gewalt Vorteile bringen könnte. Die abklärende Arbeitsgruppe hat dies bejaht und beantragt den Kantonsregierungen, eine ständige Fachgruppe einzusetzen, welche die Arbeiten der Kantone künftig koordiniert und soweit möglich die gemeinsame Erfüllung einleitet.
Schon viel konkreter sieht die Zusammenarbeit im Bereich der Strahlenwehr aus. Den Regierungen wird eine Vereinbarung zur Genehmigung unterbreitet, die davon ausgeht, dass zur Gewährleistung der Sicherheit bei Strahlenereignissen drei Stützpunkte für die ganze Region ausreichend sind. Dies jedoch nur, wenn die sechs Kantone verbindlich zusammenarbeiten, was der Zweck der unterbreiteten Vereinbarung ist.
Erweiterung der ZRK um ein assoziiertes Mitglied
Der Zentralschweizer Regierungskonferenz gehören die sechs Zentralschweizer Kantone an. Seit dem Jahr 2001 ist auch der Kanton Zürich assoziiertes Mitglied. Diese Form der Zusammenarbeit wird von beiden Seiten sehr geschätzt, bestehen doch verschiedene Aufgabenfelder, die über die Zentralschweiz hinaus gehen. Neben dem Kanton Zürich bestehen namentlich auch mit dem Kanton Aargau viele Berührungspunkte. Im vergangenen Jahr wurde er deshalb als Gast der ZRK begrüsst. Das Plenum hat nun beschlossen, dem Kanton Aargau eine Assoziierungsvereinbarung zum Abschluss zu unterbreiten, wie sie bereits mit dem Kanton Zürich besteht. Dadurch soll der Kontakt mit dem Nachbarkanton vereinfacht und die Chance für gemeinsame Projekte erhöht werden.
Weitere Informationen zur Konferenz (Geschäftsliste und Berichte) sind publiziert unter Geschäfte
Kontaktperson:
Regierungsrat Lorenz Bösch, Konferenzpräsident, Tel. 041 819 25 00
Vital Zehnder, Konferenzsekretär, Tel 041 618 79 21, info(at)zrk.ch
Bild Beat Marti, Tages-Anzeiger