Aktuelles
05.09.05Einheitliche Handhabung der Rechtschreibung auch in der Zentralschweiz
Die Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) traf sich am 2. September 2005 zu ihrer Jahrestagung in Stans (NW). Sie hat sich dafür ausgesprochen, dass die neue deutsche Rechtschreibung auch in der Zentralschweiz ab 1. August 2005 verbindlich umgesetzt werden soll.
Wie alle anderen Schülerinnen und Schüler in der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und in Liechtenstein lernen auch die Zentralschweizer Schülerinnen und Schüler bereits seit 1998 die Rechtschreibung nach neuen Regeln. In einer Übergangsphase bis zum 1.8.2005 wurde die neue Rechtschreibung zwar bereits gelehrt, alte Schreibweisen wurden jedoch noch nicht als Fehler gewertet. Diese Übergangsfrist war nicht zuletzt auch nötig, um die Lehrmittel an die neue Rechtschreibung anpassen zu können.
Die BKZ hat nun beschlossen, dass auch in der Zentralschweiz ab 1. August 2005 das neue Regelwerk verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an den Schulen sein soll. Alte Schreibweisen werden nun nicht mehr toleriert, sondern als Fehler gewertet. Nur in drei Bereichen - der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Zeichensetzung und der Worttrennung am Zeilenende - soll bis auf Weiteres die Fehlertoleranz fortgeführt werden. Die Fortführung der Fehlertoleranz für diese drei Bereiche hat ihren Grund darin, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung hierfür Änderungsvorschläge angekündigt hat, die in ein bis zwei Jahren erwartet werden.
Die von der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz unterstützte Regelung steht im Einklang mit den Beschlüssen der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) und den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Mit ihrem Koordinationsbeschluss wollen sie vermeiden, dass abweichende kantonale Regelungen Unsicherheiten schaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BKZ
Kontaktperson für Rückfragen:
Dr. Christoph Mylaeus-Renggli, Regionalsekretär BKZ,
Telefon 041 226 00 63