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12.05.04Einheitliche Richtlinien zur Sozialhilfe sowie Bekenntnis zur Zusammenarbeit im Sozialwesen
Am 7. Mai 2004 tagte in Luzern die „Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz“ (ZGSDK) erstmals in der neuen Zusammensetzung. Anlässlich dieser Konferenz wurden einheitliche Richtlinien zur Sozialhilfe als sehr wichtig erachtet, das Sozialforum 2004 in der weiteren Durchführung unterstützt sowie über das Asylwesen informiert.
Die „Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz“ (ZGSDK) ist aus der „Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz“ (ZGDK) hervorgegangen und behandelt neben gesundheitsspezifischen Fragestellungen neu auch wichtige Themen aus dem Sozialbereich. Der Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektor Leo Odermatt betonte als Präsident der ZGSDK die zunehmend wichtige Rolle der Sozialpolitik und das Bedürfnis der Fachleute im Sozialbereich, enger mit der Politik verbunden zu sein. Es sei wichtig, interkantonale Lösungen zu suchen, die einerseits kostengünstiger und effizienter seien, andererseits fachlich professioneller ausgestaltet werden könnten.
Die ZGSDK unterstützt ausdrücklich die Durchführung des dritten Sozialforums Zentralschweiz, das am 12. Dezember 2004 in Altdorf (UR) stattfinden wird. Diese Forum wird jeweils alle zwei Jahre unter der Trägerschaft der ZGSDK und der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern durchgeführt. Das Sozialforum 2004 wird unter dem Motto „Eine soziale Wirtschaft und ein wirtschaftliches Sozialwesen. Widerspruch oder ein Modell zur Zusammenarbeit?“ stehen.
Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen und –direktoren sprechen sich klar für gesamtschweizerisch einheitliche Richtlinien der Sozialhilfe aus. Sie begrüssen die zügige Revision der Richtlinien durch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Ziel soll sein, die Wirksamkeit der Sozialhilfe zu verbessern und Rechtsunsicherheit sowie Sozialtourismus zu vermeiden.
Im Weiteren begrüsste die ZGSDK die Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt des Kantons Luzern. Dank dieser guten Kooperation kann die Zentralschweiz die Sozialhilfestatistik gemeinsam erarbeiten und innerhalb einer nützlichen Frist auswerten.
Die ZGSDK liess sich zudem über das Vorgehen in der Zentralschweiz betreffend die Nichteintretensentscheide im Asylverfahren informieren.
RR Dr. Leo Odermatt, Präsident ZGSDK, E-mail: leo.odermatt@nw.ch
Andreas Scheuber, Sekretär ZGSDK Tel. 041 618 76 01, E-mail: andreas.scheuber@nw.ch
Regula Wyrsch, Vorsteherin Kant. Sozialamt NW,
Tel. 041 618 75 51, E-mail: regula.wyrsch@nw.ch