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17.12.03Französisch auch in Zukunft Unterrichtsfach an den Primarschulen der Zentralschweiz
Die Bildungsdirektorinnen und -direktoren der Zentralschweizer Kantone haben an ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2003 eine Aussprache über den Fremdsprachenunterricht an der Primarschule geführt und dabei die im Jahre 2001 gefassten Beschlüsse bestätigt: Am Einführungszeitplan für Englisch ab der 3. Klasse Primarschule wird festgehalten, und Französisch soll auch in Zukunft Unterrichtsfach an der Primarschule sein.
Im Sommer 2001 lancierte die Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) ein Projekt zur Einführung von Englisch ab der 3. Klasse der Primarschule. Gestützt auf die Ergebnisse einer Vernehmlassung wurde dabei auch beschlossen, dass weiterhin alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse der Primarschule eine zweite Landessprache lernen sollen - im Kanton Uri Italienisch, in den übrigen Kantonen Französisch.
In den vergangenen Wochen wurden im Kanton Luzern die Ergebnisse des Projekts "Schule in Diskussion" der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen der Projektergebnisse wird gefordert, dass an der Primarschule nur eine Fremdsprache - und zwar Englisch - als obligatorisches Unterrichtsfach geführt wird. Französisch soll nach den Vorstellungen der Projektträger im Kanton Luzern ab 5. Schuljahr als Wahlfach und ab 7. Schuljahr obligatorisch unterrichtet werden. Damit entsteht im Kanton Luzern eine Differenz zu den bisherigen Beschlüssen der BKZ; die politischen Entscheide in dieser Frage werden in Luzern im Verlaufe des Jahres 2004 fallen.
Die Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz hat nun diskutiert, welche Konsequenzen diese Situation für ihre Sprachenpolitik hat. Sie ist zum Schluss gekommen, dass zur Zeit keine Änderungen der bisherigen Entscheide zum Fremdsprachenunterricht zu beschliessen sind. Man ist sich einig, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung von Englisch an der Primarschule ab 3. Primarklasse weitergeführt werden und dass Französisch (im Kanton Uri Italienisch) auch in Zukunft Unterrichtsfach an der Primarschule sein soll.
Die BKZ ist sich bewusst, dass der Fremdsprachenunterricht nicht von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt werden sollte. Es ist zu vermeiden, dass Kindern beim Umzug von einem Kanton in einen anderen durch Unterschiede in den unterrichteten Sprachen Nachteile entstehen. Die hierfür nötige Koordination der Konzepte des Fremdsprachenunterrichts ist auf gesamtschweizerischer Ebene anzugehen. Die bisherigen Beschlüsse der BKZ, sowohl Englisch ab 3. Klasse als auch Französisch ab 5. Klasse zu unterrichten, stehen im Einklang mit den Grundsatzentscheiden der Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone.
Die Absicht, zwei Fremdsprachen ab der Primarschulstufe zu unterrichten, entspricht auch der bisherigen Konzeption auf gesamtschweizerischer Ebene. Auf Antrag der deutschsprachigen EDK-Regionalkonferenzen wird im Rahmen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) momentan ein Arbeitsplan entworfen, der auf die Umsetzung dieser Konzeption abzielt.
Vor diesem Hintergrund erachtet es die BKZ zum heutigen Zeitpunkt als richtig, an den bisherigen Beschlüssen zur Sprachenpolitik festzuhalten.
Kontaktpersonen:
BKZ-Präsident Landesstatthalter Josef Arnold
BKZ-Regionalsekretär Dr. Christoph Mylaeus, 041 226 00 60
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