Aktuelles
04.07.03Schaffung einer Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
Von der gegenwärtigen Diskussion um die 2. Säule ist auch die Aufsicht über die Personalvorsorgeeinrichtungen betroffen. Diese wird, abgesehen von der Aufsicht über die Sammelstiftungen, von kantonalen Aufsichtsbehörden wahrgenommen. Die Anforderungen, welche an diese Aufsichtstätigkeit gestellt werden, sind stetig am zunehmen. Eine angemessene Stellenbesetzung erfordert juristisches und betriebswirtschaftliches Fachwissen.
In den sechs Zentralschweizer Kantonen sind mehr als 1000 Einrichtungen eingetragen, die zusammen rund 26 Mia Franken an Vorsorgekapital verwalten. Dazu kommen rund 300 klassische Stiftungen die zusammen über ein Vermögen von rund 4 Mia. Franken verfügen.
Schon heute findet zwischen den Aufsichtsbehörden der sechs Kantone ein regelmässiger Gedankenaustausch statt. Im Auftrag der Kantonsregierungen haben diese nun geprüft, ob eine engere Zusammenarbeit den gestiegenen Anforderungen besser gerecht werden kann. Die Arbeitsgruppe hat dazu verschiedene Modelle der Zusammenarbeit geprüft. Aufgrund der Ergebnisse haben die Kantonsregierungen nun beschlossen, die Schaffung einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde an die Hand zu nehmen. Dazu sind in einem nächsten Schritt bis im Frühling 2004 verschiedene Fragen rund um die interkantonale Aufsicht zu beantworten. So ist etwa noch offen, welche Form die interkantonale Aufsicht annehmen soll, wo sie ihren Sitz hat, welche Leistungen sie für die Kantone erbringen soll und wie diese abzugelten sind. Zudem sind auch Lösungen zu finden für rein juristische Fragen wie etwa zur Haftung oder zur Amtshilfe.
Weitere Informationen zum Projekt BVG- und Stiftungsaufsicht finden sich unter www.zrk.ch.
Kontaktpersonen:
Steuerungsgruppe: Landammann Maria Küchler-Flury, Volkswirtschaftsdepartement Obwalden, 041 666 63 32
Dr. Othmar Filliger, Sekretariat ZRK, 041 618 79 22