Zentralschweizer Direktorenkonferenzen
Neben der ZRK als Plenarversammlung aller 38 Regierungsratsmitglieder und 6 Staatsschreiber versammeln sich die Direktionen der Zentralschweiz zu acht ständigen Direktorinnen- und Direktorenkonferenzen. Es sind dies:
- die Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz, BKZ
- Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, ZBPUK
- die Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz, ZFDK
- die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und -direktorenkonferenz, ZGDK
- die Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs, ZKöV
- die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und -direktorenkonferenz, ZPDK
- die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und -direktorenkonferenz, ZSODK
- die Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, ZVDK
- die Zentralschweizer Staatsschreiberkonferenz, ZSK
Die Direktorenkonferenzen sind der ZRK nicht unterstellt. Im Rahmen der ZRK wurde aber ein Basisdokument verabschiedet, mit dem die Kantone einerseits die acht Direktorenkonferenzen definieren und anderseits deren Stellung innerhalb der Systematik der Zusammenarbeit regeln. Das Basisdokument umfasst jene Regelungen, die für alle Direktorenkonferenzen gleich gelten, ohne deren Organisationsfreiheit einzuschränken.
Die Direktorenkonferenzen sorgen für ein Netz der interkantonalen Information und Koordination in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie sind in ihrem Bereich Ansprechpartner der Zusammenarbeitsgremien auf Verwaltungsstufe (z.B. Fachstellenleiterkonferenzen) und setzen die allgemeinen Ziele der interkantonalen Zusammenarbeit in ihren Zuständigkeitsbereichen um. Zu diesem Zwecke beraten sie die laufenden Geschäfte, setzen Schwerpunkte der Zusammenarbeit und bearbeiten die Zusammenarbeitsprojekte. Damit weitestgehend alle Aufgabenbereiche der Kantone abgedeckt sind, teilt das Basisdokument den Direktorenkonferenzen Zuständigkeitsbereiche zu.