Projekte
25.03.24Häusliche Gewalt
Vorprojekt zur Klärung der Möglichkeiten einer gemeinsamen Umsetzung von Massnahmen gegen die häusliche Gewalt.
Die ZPDK hat den Kantonsregierungen anlässlich der 76. ZRK vom 3. Juni 2005 einen Anstoss für ein Vorprojekt häusliche Gewalt unterbreitet. Ziel des Vorprojektes ist es, den Kantonsregierungen anlässlich der 78. ZRK im Frühjahr 2006 Bericht zu erstatten über die Möglichkeiten einer koordinierten Umsetzung von Massnahmen gegen die häusliche Gewalt. Der Bericht soll den Handlungsbedarf sowie den Stand der Arbeiten der Kantone aufzeigen, die möglichen Bereiche eines gemeinsamen Vorgehens nennen und sich zum Nutzen äussern sowie mögliche Formen der gemeinsamen Umsetzung bezeichnen.
Der Anstoss wurde von allen sechs Kantonsregierungen gutgeheissen. Die Verantwortung über das Vorprojekt wurde der ZPDK übertragen, zuständig ist Regierungsrätin Yvonne Schärli, LU. Die Projektleitung hat Madeleine Meier, JSD LU, inne.
Gestützt auf die Beschlüsse der Kantonsregierungen hat die ZPDK eine Projektorganisation gutgeheissen und das Vorprojekt gestartet. Die Arbeitsgruppe trug in einem ersten Schritt die von den Kantonen getroffenen Massnahmen zusammen. Anschliessend wurden die einzelnen Massnahmen unter dem Aspekt der Zusammenarbeit diskutiert und mit Empfehlungen für eine gemeinsame Umsetzung versehen.
Der Vorprojekt Schlussbericht der Arbeitsgruppe wurde im Februar 2006 der ZPDK vorgelegt und von dieser mit den Anträgen zu Handen der Kantonsregierungen verabschiedet. Im Zentrum der Anträge steht die Schaffung einer Erfahrungsgruppe (Erfa-Gruppe). Diese soll aus den kantonalen Fachpersonen häusliche Gewalt bestehen und Ideen, Wissen und Erfahrungen austauschen sowie unter den Kantonen koordinierend wirken, sodass vermehrt operativ zusammengearbeitet werden kann.
Zentralschweizer Fachgruppe Häusliche Gewalt (ZFHG)
Der Schlussbericht des Vorprojektes wurde von den Kantonsregierungen zur Kenntnis genommen und den Anträgen wurde zugestimmt. Insbesondere stimmten alle Kantone der Bildung einer Erfa-Gruppe zu. Am 11.9.2006 traten die kantonalen Verantwortlichen Häusliche Gewalt zur konstituierenden Sitzung zusammen und gründeten die neue Zentralschweizer Fachgruppe Häusliche Gewalt. Zum ersten Vorsitzenden wurde Ruedi Meyer, Sozialamt NW, gewählt. Stellvertreterin ist Madeleine Meier, JSD LU.
Der Auftrag der ZFHG besteht in:
I. Im Sinne eines Grundauftrages:
- Gegenseitige Information über die Planung von Massnahmen, Kampagnen (namentlich zur Information und Prävention) etc. und Prüfung einer gemeinsamen Umsetzung derselben sowie Verwirklichung der Zusammenarbeit, soweit sie die Zielsetzung der Zusammenarbeit erfüllt.
- Gegenseitige Information über Aus- und Weiterbildungsangebote sowie gegenseitige Öffnung der Angebote gegen Ersatz der Kosten.
- Gegenseitiger Erfahrungsaustausch.
II. Im Sinne einer ersten Zieldefinition:
- Erstellung eines von der ZPDK zu genehmigenden Statuts. Dieses sieht mindestens die jährliche Berichterstattung an die ZPDK vor, welche Auskunft gibt über die Ziele und Tätigkeiten der Erfa-Gruppe sowie eine regionale Statistik zur Häuslichen Gewalt enthält.
- Prüfung der gemeinsamen Organisation der Täterberatung (prioritär gemeinsame oder auf einander abgestimmte Leistungsvereinbarungen mit Dritten).
- Erarbeitung einer Vorlage für die Realisation einer gemeinsamen Hotline für Täter und Opfer.
- Erarbeitung eines Konzeptes für die Realisation eines Internetauftrittes zur kantonsübergreifenden Information. Der Internetauftritt soll auch kantonale Inhalte aufweisen können.
- Schaffung einer harmonisierten Statistik über die Häusliche Gewalt, anschliessend jährliche Zusammenführung der kantonalen Daten zu einer regionalen Statistik.
- Verfolgung der eidgenössische Gesetzgebung StPO und ZGB sowie Prüfung gemeinsamer Massnahmen zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung und deren koordinierten Umsetzung in der Zentralschweiz.
Schaffung eines gemeinsamen, koordinierten Angebots im Bereich der Beratung von gewaltausübenden Personen
Auf der Grundlage des von der ZFHG erarbeiteten Konzepts vom 12. Juni 2007 beantragten die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und direktorenkonferenz (ZPDK) im Herbst 2007 den Zentralschweizer Regierungen Folgendes:
- Schaffung eines gemeinsamen, koordinierten Angebots im Bereich der Beratung von gewaltsausübenden Personen.
- Zur Föderung der Pflichtberatung Umsetzung der folgenden Begleitmassnahmen in den nächsten zwei Jahren: Informationsveranstaltungen über die verschiedenen Instrumente der Pflichtberatung (Zielgruppen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte), Unterbreitung von Vorschlägen für die Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Wegweisung und der Pflichtberatung.
Der Bericht und Antrag wurden an der 81. ZRK vom 23. November 2007 vorgestellt. Im Anschluss an die Konferenz stimmten die Kantonsregierungen den Anträgen zu.
Auf der Basis der Regierungsbeschlüsse erarbeitete die Arbeitsgruppe Beratung der ZFHG Leistungsvereinbarungen und führte mit den Vertragspartnern Verhandlungen. Am 20. Oktober 2008 verabschiedete die ZPDK diese Leistungsvereinbarungen zu Handen einer kantonalen Vernehmlassung. Vernehmlassungsunterlagen:
- Leistungsvereinbarung mit dem Verein Mannebüro Luzern (Entwurf)
- Leistungsvereinbarung mit den Vollzugs- und Bewährungsdiensten, VBD, des Kantons Luzern (Entwurf)
- Leistungsvereinbarung mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten, BVD, des Kantons Zürich (Entwurf)
- Bericht zu den drei Entwürfen für gemeinsame Leistungsvereinbarungen
- Begleitschreiben zur Vernehmlassung vom 21. November 2008
Die Vernehmlassung dauerte bis Ende Januar 2009.
Die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Mannebüro Luzern wurde von den Kantonsregierungen genehmigt, so dass dieser Vertrag per 1. Juli 2009 in Kraft treten konnte (Medienmitteilung).
Eine zweite Leistungsvereinbarung - jene mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Zürich - wurde von der ZPDK vom 6. November 2009 zuhanden der regierungsrätlichen Genehmigung verabschiedet. Vereinbarung und Bericht wurde an der 85. ZRK vom 20. November 2009 aufgelegt. Die Regierungen sind gebeten, ihre Beschlüsse bis Ende Januar 2010 zu fassen (Beschlussprotokoll 85. ZRK).
Informationsveranstaltungen
Am 30. Oktober 2008 fand in Altdorf eine Informationsveranstaltung über die Beratung von gewaltausübenden Personen im strafrechtlichen Bereich (Programm) statt. Die Veranstaltung war gut besucht (Teilnehmer) und das Urner Wochenblatt berichtete (Bericht).
Broschüre "Stopp Häusliche Gewalt! So können Sie handeln"
Die Broschüre "Stopp Häusliche Gewalt! So können Sie handeln" informiert über Formen der Häuslichen Gewalt und ermutigt die Betroffenen, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. In zehn verschiedenen Sprachen spricht sie Gewaltbetroffene, aber auch Gewalt ausübende Personen, Angehörige, Nachbarn und involvierte Fachpersonen an.
- Broschüre "Stopp Häusliche Gewalt! So können Sie handeln"
- Medieninformation vom 26. Januar 2012
- Sprechnotizen zur Medienkonferenz vom 26. Januar 2012
Kontaktpersonen:
Olivia Zeltner, Amt für Gesundheit und Soziales SZ, 041 819 16 64
Carmen Lingg, Leiterin Opferhilfestelle ZG, 041 594 25 06