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05.09.14Kulturlastenausgleich - Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1. Juli 2003
Vereinbarung
Die Kantone Zürich und Luzern bieten bedeutende professionelle kulturelle Angebote an, die u.a. auch der Region Zentralschweiz zu Gute kommen. Die Benutzung dieser Kulturangebote durch Einwohnerinnen und Einwohner der so genannten Umlandkantone nahm in den letzten Jahren ständig zu. Das professionelle überregionale Kulturangebot ist heute auch für die Standortqualität der Umlandkantone von grosser Bedeutung; entsprechend wird es bei der Standortpromotion dieser Kantone verwendet. Für die Standortkantone haben diese Kultureinrichtungen einerseits sehr hohe finanzielle Lasten, andererseits aber auch einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen zur Folge.
Mit der Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist es möglich geworden, für gewissse Bereiche des interkantonal genutzten Leistungsangebots rechtlich verbindliche Abgeltungszahlungen der mitbenutzenden Kantone vorzusehen. Die Bundesverfassung nennt in Art. 48a neun Bereiche, u.a. auch die Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund handelten die Regierungen der Kantone Zürich und Luzern als Anbieter von überregionalen Kultureinrichtungen sowie Zug und Schwyz als deren Mitnutzer eine interkantonale Vereinbarung aus. Sie taten dies unter Federführung des Kantons Schwyz auf freiwilliger Basis und zu einem Zeitpunkt, als die NFA in Ausarbeitung war. Die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1. Juli 2003 (Vereinbarung) sieht Abgeltungszahlungen für die Nutzung folgender Einrichtungen vor:
- Opernhaus Zürich
- Schauspielhaus Zürich
- Tonhalle Zürich
- Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)
- Luzerner Theater
- Luzerner Sinfonieorchester
Die Vereinbarung definiert die anrechenbaren Kosten und legt fest, dass diese gemäss Herkunft des Publikums auf die Kantone verteilt werden. Die Ausgleichszahlungen werden den Standortkantonen entrichtet. Publikumsanteile aus Kantonen, die der Vereinbarung nicht beigetreten sind, und aus dem Ausland werden dem Standortkanton zugerechnet. Die Vereinbarungskantone verpflichten sich, auf den Beitritt anderer Kantone hinzuwirken.
Stand der Beitrittserklärungen
Nachdem die vier Vereinbarungskantone Zürich, Luzern, Schwyz und Zug den Beitritt erklärt haben, tritt die Vereinbarung auf den 1. Januar 2010 in Kraft.
Neben Zürich 2005 (Beschluss und Weisung) erklärten Luzern 2004 (Beschluss und Botschaft) und Schwyz 2005 (Beschluss und Botschaft) ihren Beitritt zur Vereinbarung.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zug nahm am 30. November 2008 mit 19'686 Ja-Stimmen zu 14'057 Nein-Stimmen den Kantonsratsbeschluss betreffend des Beitritts zur Vereinbarung an (Botschaft mit Kantonsratsbeschluss vom 27. März 2008). Im Rahmen eines Zusatzprotokolls halten die Kantone Luzern und Zug fest, dass der Kanton Zug eigene Leistungen (Theater Casino Zug) anrechnen kann. Gemäss Kantonsratsbeschluss kann die Regierung den Beitritt erst dann erklären, wenn ein weiterer Kanton seinen Beitritt erklärt hat. Mit dem Beitritt des Kantons Uri wurde diese Bedingung im September 2009 erfüllt, worauf der Regierungsrat des Kantons Zug den Beitritt erklären konnte (Medienmitteilung). Die Vereinbarung tritt somit per 1. Januar 2010 in Kraft.
In Nidwalden bewilligte der Landrat für die Jahre 2009 bis 2011 einen Rahmenkredit von 3 Mio. Franken für die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen unter dem Vorbehalt, dass die Vereinbarung in Kraft gesetzt wird (Landratsbeschluss vom 25. Juni 2008, Bericht des Regierungsrats vom 15. April 2008). Ab 2012 leistet der Kanton Nidwalden freiwillige Beiträge im Rahmen der Berechnungen über den interkantonalen Kulturlastenausgleich.
Da in Obwalden im Zusammenhang mit dem Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung das Referendum zustande gekommen war, wurde der Kantonsratsbeschluss einer Volksabstimmung unterbreitet (Kantonsratsbeschluss und Botschaft). Die Obwaldner Stimmbevölkerung lehnte am 8. Februar 2009 den Beitritt ab (5'926 Ja-Stimmen, 6'550 Nein-Stimmen). Mitte September 2010 unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat eine weitere Vorlage, diesmal einen Beschluss über einen Rahmenkredit für die drei Jahre 2011 bis 2013 (Medienmitteilung des Kantons Obwalden). Der Kantonsrat hiess an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2010 den Beschluss gut. Der Beschluss unterlag dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist lief am 6. Dezember 2010 unbenutzt ab (Medienmitteilung des Kantons Obwalden). Mit Beschluss vom 30. Januar 2014 bewilligte der Kantonsrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2014 bis 2016. Zu diesem Beschluss wurde kein Referendum ergriffen (Mitteilung der Staatskanzlei des Kantons Obwalden).
Die im März 2009 von der Urner Regierung angekündigte (Medienmitteilung des Kantons Uri) Vorlage (Bericht und Antrag) wurde vom Landrat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2009 gutgeheissen. Im Rahmen von Zusatzprotokollen mit den Kantonen Luzern und Zürich wird festgehalten, dass Uri eigene Leistungen (Theater(uri)) anrechnen kann. Der im Amtsblatt vom 26. Juni 2009 publizierte Beschluss unterstand dem fakultativen Volksreferendum. Die Referendumsfrist von 90 Tagen lief am 24. September 2009 unbenutzt ab (Medienmitteilung des Kantons Uri). Mit dem Beitritt Uris ist nun das erforderliche Quorum (siehe Kanton Zug) erreicht.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau befürwortete einen Beitritt zur Vereinbarung (Medienmitteilung des Kantons Aargau). Eigene Kulturleistungen sollen angerechnet werden können. Mit Datum vom 1. Juli 2009 verabschiedete der Regierungsrat die Botschaft (mit Beilage 1, Beilage 2 und Beilage 3) an den Grossen Rat. Das Parlament des Kantons Aargau beschloss am 15. September 2009, der Vereinbarung beizutreten (Beschluss). Der Beschluss unterlag dem fakultativen Referendum, dessen Frist Ende 2009 unbenutzt ablief (Medienmitteilung des Kantons Aargau).
Im Kanton Schwyz beschloss der Kantonsrat am 14. September 2011, die am 1. Dezember 2010 eingereichte Motion mit dem Titel "Keine Kulturbeiträge mehr an den Kanton Luzern (Kündigung des Konkordats über den interkantonalen Kulturlastenausgleich)" erheblich zu erklären (Verhandlungsprotokoll zur Kantonsratssitzung vom 14. September 2011, S. 1497-1503). Vorgängig hatte der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die Motion nicht erheblich zu erklären (Regierungsratsbeschluss vom 31. Mai 2011). Schwyz - als einziger Geberkanton bisher ohne Rabatte - verhandelte erfolgreich mit den Standortkantonen Zürich und Luzern über eine Reduktion und schloss Zusatzprotokolle ab (Medieninformation vom 6. Dezember 2012; Beschluss Kanton Zürich vom 24. Oktober 2012, Beschluss Kanton Luzern vom 20. November 2012, Beschluss Kanton Schwyz vom 27. November 2012, Bericht Kanton Schwyz vom 28. August 2012). Am 29. Mai 2013 lehnte der Schwyzer Kantonsrat auf Antrag der Regierung (Bericht der Regierung vom 5. Februar 2013) den Austritt aus der Vereinbarung ab (Beschluss des Kantonsrats vom 29. Mai 2013).
Beratungen in der Zentralschweizer Regierungskonferenz
Im Rahmen der Zentralschweizer Regierungskonferenz war die Kulturlastenabgeltung mehrmals beraten worden, namentlich an der (Beschlussprotokolle bzw. Geschäftslisten mit Beilagen hinterlegt)
- 96.ZRK vom 7. Mai 2015 in Wolhusen
- 94. ZRK vom 16. Mai 2014 in Sursee-Oberkirch
- 93. ZRK vom 22. November 2013 in Baar
- 92. ZRK vom 13. Juni 2013 in Morgarten
- 91. ZRK vom 23. November 2012 in Zug
- 90. ZRK vom 24. Mai 2012 in Zug
- 89. ZRK vom 25. November 2011 in Stansstad
- 88. ZRK vom 19. Mai 2011 auf dem Bürgenstock
- 87. ZRK vom 26. November 2010 in Oberdorf
- 86. ZRK vom 11. Juni 2010 in Buochs
- 79. ZRK vom 2. November 2006 in Küssnacht
- 77. ZRK vom 18. November 2005 in Altdorf
- 76. ZRK vom 3. Juni 2005 in Seelisberg
- 75. ZRK vom 18. November 2004 in Altdorf
- 70. ZRK vom 16. Mai 2002 in Ettiswil
- 67. ZRK vom 24. November 2000 in Zug
An ihrer Sitzung vom 9. Januar 2015 beschlossen die Regierungsvertreter der Vereinbarungskantone die bestehenden Zusatzprotokolle beizubehalten und langfristig zu vereinheitlichen. Mit Ausnahme des Zusatzprotokolls zwischen Luzern und Zug, welches in unveränderter Form bestehen blieb, verabschiedeten die Kantone im Frühjahr 2015 vereinheitlichte Zusatzprotokolle. Die Inhalte blieben weitgehend unverändert (vgl. Zusatzprotokolle)
Ergänzender Bericht
Mit Datum vom 29. September 2006 erarbeitete die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz einen ergänzenden Bericht zum Beitrittsverfahren der Zentralschweizer Kantone zuhanden der 79. ZRK vom 2. November 2006.
Kontaktperson:
lic. iur. Beat Hensler , Konferenzsekretär, 041 618 79 21