Projekte
01.07.13Polizei XXI - Pilotprojekt der Zentralschweizer Regierungen
I. Ausgangslage
Auf Anfrage der schweizerischen Konferenz der kantonalen Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) beschloss die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZPDK) im Frühjahr 2003, das Pilotprojekt Polizei XXI umzusetzen. Mit Polizei XXI sollten die Möglichkeiten zur Verstärkung der Polizeizusammenarbeit geprüft und gemeinsame Lösungen erarbeitet werden.
Angesichts der Tatsache, dass die Polizeiaufgaben immer komplexer und aufwendiger werden und insbesondere kleinere Polizeikorps bei der Spezialisierung an ihre Grenzen stossen, klärte die eingesetzte Projektorganisation die Voraussetzungen für eine Intensivierung der Zusammenarbeit und definierte sieben mögliche Aufgabenfelder.
Es zeigte sich zudem, dass eine neue gesetzliche Grundlage in Form eines Konkordates unerlässlich war (siehe ausführliche Beschreibung des Polizeikonkordats Zentralschweiz).
II. Zielsetzung, Vision und Strategie
Das Projekt Polizei XXI verfolgte folgende Ziele:
- Die Grundideen von Polizei XXI in der täglichen Polizeiarbeit überprüfen.
- Die vorgeschlagenen Lösungen optimieren.
- Die Effizienz der polizeilichen Tätigkeit steigern.
- Die Polizeiarbeit qualitativ verbessern.
- Durch neue Zusammenarbeitformen Synergien gewinnen.
- Längerfristig Einsparungen erzielen und die eingesparten Ressourcen zur personellen Verstärkung der Korps einsetzen.
Die Vision lautete:
Wir wollen ...
- mit einer vertieften interkantonalen Zusammenarbeit im Konkordat Zentralschweiz unser föderalistisches Polizeiwesen zeitgemäss gestalten,
- die polizeiliche Grundversorgung im Bereich von Ordnung und Sicherheit durch die kantonalen Polizeikorps den örtlichen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechend gewährleisten,
- die Spezialversorgungen im ganzen Konkordatsraum gemeinsam auf hohem Niveau ausgestalten und die dadurch erzielten Synergien zur Stärkung der Sicherheit unserer Bevölkerung und zur Bildung von Schwerpunkten in anderen polizeilichen Aufgabenbereichen einsetzen.
Als Strategie wurde festgehalten:
1.:
Für die polizeiliche Grundversorgung sind auch in Zukunft die Kantone zuständig.
- Die polizeiliche Grundversorgung umfasst die alltäglichen Elemente in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Bekämpfung der Kriminalität sowie der Kontrolle des Verkehrsgeschehens.
- Die Grundversorgung ist die Polizeiarbeit im direkten Umfeld der Bevölkerung. Sie ist besonders geeignet, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken.
- Die kantonale Zuständigkeit schliesst eine Zusammenarbeit unter den Korps in der Grundversorgung nicht aus.
2.:
Spezialgebiete, bei denen Synergien erkennbar sind, werden auf der Basis von Vereinbarungen in Kompetenzzentren bearbeitet.
- Spezialgebiete erfordern Spezialwissen, -ausbildung, -ausrüstung und -geräte.
- Es kann sich lohnen, Spezialgebiete gemeinsam abzudecken oder sie einem einzelnen Korps zur Bearbeitung zu überlassen und dessen Leistungen einzukaufen.
- Die Bildung von Kompetenzzentren erhöht die Fachkompetenz auf Spezialgebieten und ermöglicht sinnvolle Synergiegewinne.
3.:
Investitionsintensive Bereiche für Führungsunterstützung, Kommunikation und Logistik werden längerfristig in gemeinsamen Schritten koordiniert vereinheitlicht.
- Die Harmonisierung in diesen Bereichen ist zentrales Element für eine intensivierte Zusammenarbeit unter den Korps.
- Die Vereinheitlichung ist nur längerfristig möglich, entsprechende Entscheide müssen aber frühzeitig getroffen werden.
- Die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten führt zu einer besseren Vernetzung der Polizeikorps und hat erhebliche Einsparpotentiale zur Folge.
III. Die 7 Projektbereiche
Nach eingehender Evaluation wurden sieben Aufgabengebiete für das Projekt Polizei XXI definiert und zur Weiterbearbeitung unter der Leitung jeweils eines Polizeikommandos gestellt:
1. Schwerverkehr
Steuerung und Kontrolle des Schwerverkehrs sollen verstärkt koordiniert werden. Dabei kommt dem 2009 in Betrieb genommenen Schwerverkehrszentrum Erstfeld eine zentrale Bedeutung zu. Dieses ist bereit, den anderen Kantonen Dienstleistungen und Support bei der spezifischen Ausbildung und beim Material zur Verfügung zu stellen. Einige Kantone haben zudem mit dem Zentrum Erstfeld Leistungsvereinbarungen für die Durchführung von Schwerverkehrskontrollen auf ihrem Kantonsgebiet abgeschlossen.
Stand: Das Projekt wird im Rahmen des Schwerverkehrszentrums Erstfeld realisiert.
2. Logistik
Das Ziel besteht darin, durch gemeinsame Beschaffung von Uniformen und Ausrüstungsgegenständen sowie durch gemeinsame Nutzung des Angebots eines externen Logistikdienstleisters Kostenvorteile zu erzielen. Voraussetzung für die Gewinnung von Synergien ist ein einheitlicher Auftritt.
Stand: Die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik vom 8. März 2010 wurde von den Kantonsregierungen genehmigt und von der ZPDK auf den 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt. Anfangs November 2010 erfolgte eine interkantonale Submission. Am 20. Dezember 2011 trat der I. Nachtrag zur interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik vom 25. November 2011 in Kraft (Bericht, Mitteilung).
3. Polizeihunde
Polizeihunde werden als Schutzhunde weiterhin zur Grundversorgung jedes Polizeikorps zählen, Spezialhunde mit besonderen Kompetenzen (z.B. Betäubungsmittel) sollen aber regional gehalten werden; die Ausbildungsinhalte werden vereinheitlicht.
Stand: Das Projekt ist aufgrund eines ungünstigen Kosten-Nutzen Verhältnisses vorerst eingestellt worden.
4. Gewässer
Planung und Koordination des Polizeieinsatzes auf den Gewässern der Zentralschweiz erfolgen in einem einzigen Kompetenzzentrum, das auch die Ausbildung für alle durchführt.
Stand: Die Zusammenarbeit im Bereich Taucher funktioniert. Bezüglich Seepolizei hat die ZPDK das Projekt sistiert, bis sich durch Ausmusterung bzw. Neubeschaffung von Booten eine neue Lage ergibt.
5. Intervention
Die zentralschweizerische Interventionseinheit "Luchs" setzt sich wie bis anhin aus Mitgliedern aller Korps zusammen. Eine Vereinbarung unter den Kantonen soll sicherstellen, dass die Interventions- und Ordnungsdiensteinheiten der Zentralschweizer Polizeikorps in ihren gemeinsamen Einsätzen auf einer einheitlichen Organisations-, Ausbildungs- und Ausrüstungsgrundlagen aufbauen können.
Stand: Die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention (mit Bericht) wurde von den Kantonsregierungen genehmigt und von der ZPDK auf den 1. April 2011 in Kraft gesetzt.
6. Ordnungsdienst
Im Ordnungsdienst wird eine einzige OD-Einheit Zentralschweiz gebildet. Die Ausbildung erfolgt sowohl zentral als auch in den Korps. Bekleidung und Ausrüstung werden vereinheitlicht.
Stand: siehe Intervention.
7. Gemeinsame Einsatzleitzentrale
Das Ziel des Projektes "GELZ-Service" besteht darin, das Zusammenarbeitspotential durch technologische Verbindung der dezentralen Einsatzleitsysteme auszuschöpfen. Das Projekt erfordert eine langfristige Planung, die sowohl der aktuellen Situation der Kantone als auch der technologischen Entwicklung Rechnung trägt.
Stand: Die ZPDK nahm am 3. September 2010 eine Vorstudie zur Kenntnis und beschloss, 2011 und 2012 ein Pilotprojekt durchzuführen.
Kontaktpersonen:
ZRK-Sekretariat, 041 618 79 21