Projekte
18.05.07NFA - Regionale Umsetzung
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben
Im Oktober 2003 hat die Bundesversammlung die Vorlage zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, NFA, verabschiedet. Mit der NFA soll die förderale Struktur der Schweiz gefördert und weiterentwickelt werden. Kernanliegen der NFA ist es, Bund und Kantone in ihren jeweiligen Rollen zu stärken. Dies setzt eine Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung voraus. Ferner soll die bundesstaatliche Zusammenarbeit effizienter ausgestaltet, die interkantonale Zusammenarbeit substanziell ausgebaut und der Finanzausgleich unter den Kantonen wirkungsvoller und vor allem politisch steuerbar gestaltet werden (vgl. NFA-Botschaft oder die NFA-Broschüre).
Durch die Aufgabenentflechtung kommt es zu diversen Kompetenzverschiebungen. Für einige Aufgaben werden neu alleine die Kantone zuständig sein. Andere werden teilentflochten, es kommt zu neuen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. (vgl. Schlussbericht über die Ausführungsgesetzgebung).
Abklärung einer regionalen Umsetzung
Ganz im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung der ZRK (es soll keiner an die Lösung neuer Aufgaben gehen, bevor nicht die Möglichkeiten einer Kooperation geprüft wurden) haben die Zentralschweizer Kantone Ende 2003 ein Projekt "Regionale NFA-Umsetzung" beschlossen. Ziel des Projektes ist es, die Aufgabenentflechtung unter dem Aspekt einer möglichen Zusammenarbeit zu analysieren. In welchen Bereichen ist eine gemeinsame oder koordinierte Umsetzung der NFA erstrebenswert? Jede neue Aufgabe ist auf Kooperationseignung zu überprüfen. Je nach Berichterstattung ist in einem zweiten Schritt zu entscheiden, ob und welche neuen Aufgaben tatsächlich gemeinsam oder koordiniert umgesetzt werden.
Das Projekt wird vom ZRK-Ausschuss geleitet. Er erteilt den einzelnen Direktorenkonferenzen Teilaufträge. Pro neue Aufgabe hat die jeweils zuständige Direktorenkonferenz Bericht zu erstatten. Es gilt dabei die Frage zu beantworten, ob sich die Aufgabe zur Zusammenarbeit eignet, ob die Ziele der interkantonalen Zusammenarbeit erreicht würden.
Ergebnis
Ende April 05 gingen die letzten Teilberichte ein, so dass der 76. ZRK vom 3. Juni 2005 der Projekt-Schlussbericht vorgestellt werden konnte. Aufgrund der vorgenommenen Prüfungen wurden den Kantonsregierungen zwei Projektvorschläge unterbreitet (Heimwesen und Nationalstrassen) und ein weiteres Projekt in Aussicht gestellt (Sonderschulung). Zudem wurde angeregt, in den Bereichen Ergänzungsleistungen und Spitex die notwendigen Umsetzungsarbeiten gemeinsam zu koordinieren. Bei den übrigen Aufgabenfeldern sieht man keinen Nutzen in einem gemeinsamen oder koordinierten Vorgehen, so dass die Umsetzung rein kantonal erfolgen wird.
Zusammenfassender Schlussbericht und Anhänge:
A. Aufgaben, die kantonalisiert oder teilentflochten werden:
- Teilberichte der Bildungsdirektorenkonferenz (Sonderschulung, Sport, Ausbildungsbeihilfen, Ausbildungsstätten Fachpersonal Sozialberufe, kantonale Universitäten, Fachhochschulen sowie Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung)
- Teilbericht Ergänzungsleistungen
- Teilbericht Wohnheime und Behindertenwerkstätten
- Teilbericht Spitex
- Teilbericht Unterstützung der Invalidenhilfe
- Teilbericht Regionalverkehr
- Teilbericht Natur- und Landschaftsschutz
- Teilbericht Nationalstrassen (Projektanstoss)
B. Aufgaben, die gemäss Art. 48a BV zur Pflichtzusammenarbeit zählen:
- Teilbericht Spitzenmedizin und Spezialkliniken
- Teilbericht Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden
- Teilbericht Abfallbewirtschaftung
- Teilbericht Abwasserreinigung
Dokumentationen zur NFA und zum Projekt
Zur NFA sowie zum ZRK Projekt "Regionale NFA-Umsetzung" können folgende Dokumentationen direkt hier heruntergeladen werden (für weitergehende Informationen vgl. http://www.efd.admin.ch/themen/finanzpolitik/02310/index.html?lang=de
- NFA Schlussbericht der Projektorganisation an den Bundesrat
- Anhang zum NFA Schlussbericht
- 1. Botschaft NFA (Bundesblatt 2002 S. 2291)
- NFA Bundesbeschluss, vom 3. Oktober 2003
- Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FiLaG, vom 3. Oktober 2003
- Broschüre zur NFA
- Schlussbericht über die Ausführungsgesetzgebung, 24. September 2004
- 2. Botschaft NFA zur Ausführungsgesetzgebung
- Handbuch für die Umsetzung der NFA in den Kantonen (Unterlage der KdK)
- Information über das Inkrafttreten der IRV
Zum eigentlichen Projekt:
- Anstoss für ein Zentralschweizer Projekt
- Projektorganisation und Aufträge
- Anhang 1: Anpassungsbedarf auf kantonaler Ebene (Stand 10.04)
- Anhang 2: Mustervorlage für die Berichterstattung zu den neuen Aufgabenfeldern
- Anhang 3: Mustervorlage für die Berichterstattung zur Pflicht-Zusammenarbeit
Kontaktperson:
Konferenzsekretär ZRK, 041 618 79 21