Projekte
04.05.04Massnahmenplan Luftreinhaltung Zentralschweiz
Einleitung
Seit den frühen 90er-Jahren arbeiten die Zentralschweizer Umweltschutzdirektoren, ZUDK, eng zusammen. So entstand die mehrjährige Kampagne "Die Luft" und die Überwachung der Luftqualität durch die "in-Luft", dem gemeinsamen Luftmessnetz Zentralschweiz. 1998 beschloss die ZUDK, die notwendige Aktualisierung der Massnahmenpläne gemeinsam an die Hand zu nehmen. Diese Aktualisierung ist nötig, weil immer noch bestimmte Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Insbesondere der Ausstoss von Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen, lungengängigem Feinstaub (PM 10), krebserregenden Stoffen und Ammoniak muss noch deutlich gesenkt werden. Der gemeinsame Massnahmenplan ist erstellt und von fünf Kantonsregierungen Mitte 2000 in Kraft gesetzt und damit behördenverbindlich.
Inhalt des Massnahmenplanes Luftreinhaltung Zentralschweiz
Mit dem Massnahmenplan Luftreinhaltung Zentralschweiz wurden die sechs "alten" kantonalen Massnahmenpläne aus den frühen 90er Jahren mit rund 200 Massnahmen abgelöst durch zehn gemeinsame Massnahmen in fünf Bereichen:
1. im überregionalen Strassenverkehr
- Monitoring Nationalstrassen
- Feedback Verkehr
- Verkehrsmanagementmassnahmen auf Nationalstrassen
- Erweiterung Kontrollen auf Nationalstrassen
2. im regionalen Verkehr
- Emissionsminderung im öffentlichen Verkehr
- Publikumsintensive Anlagen und Einrichtungen
3. im Bereich "Förderung von energiesparendem und ökologischen Bauen"
- ökologisches Bauen
4. im Bereich Industrie und Gewerbe
- Emissionsminderung auf Baustellen
5. und im Bereich Feuerungen.
- Schwerölfeuerungen
- Kontrollen Holzfeuerungen
Projektorganisation
Die Umsetzung der Massnahmen begann Mitte 2000. Jede der 10 Massnahmen wird durch eine separate Projektleitung umgesetzt. Die Projektleitungen werden vom Projektmanager koordiniert und die Umsetzung aller Massnahmen von der Geschäftsleitung und dem Steuerungsgremium geführt.
Das Steuerungsgremium setzt sich aus den mit der Umsetzung des Massnahmenplans hauptsächlich beteiligten Fachämter der kantonalen Verwaltungen der Zentralschweiz zusammen. Es ist unter anderem zuständig für die Information und Vertretung ihres Fachbereiches (=zentralschweizer Amtsvorsteherkonferenzen).
Projektablauf
In jedem der 10 Massnahmen (=Projekte) wurde phasenweise vorgegangen: Initialisierung, Lösungs- und Realisierungskonzept, Realisierung, Betrieb (bzw. Übergabe an die für den ordentlichen Vollzug künftig zuständigen Stellen).
Die Initialisierung wurde mit der Genehmigung der 10 Projektpflichtenhefte durch das Steuerungsgremium am 2.7.2001 und 10.12.2001 abgeschlossen, worauf für alle 10 Massnahmen Lösungs- und Realisierungskonzepte erarbeitet wurden (Planungsphase).
Am 14. März 2003 hat die ZUDK die letzten Lösungs- und Realisierungskonzepte zu Handen der Beschlussfassung durch die Zentralschweizer Regierungen verabschiedet und damit alle Massnahmen beschlossen, sofern sie nicht sistiert oder an die Kantone zurückgegeben wurden.
Ergebnis des Projektes
Die ZUDK hat folgende Lösungs- und Realisierungskonzepte zuhanden der Umsetzung durch die Zentralschweizer Regierungen verabschiedet: 1: Monitoring Nationalstrasse; Erweiterung Kontrollen auf Nationalstrassen; 2: Emissionsminderungen im öffentlichen Verkehr; 3: ökologisches Bauen; 4: Emissionsminderung auf; 5: Kontrollen Holzfeuerungen.
Weil in wesentlichen Teilen kein Konsens erreicht oder die lufthygienische Wirkung als zu gering geschätzt wurde, wurden folgenden Massnahmen sistiert oder an die Kantone zur Umsetzung zurückgegeben: 1: Feedback Verkehr; Verkehrsmanagementmassnahmen auf Nationalstrassen; 2: Publikumsintensive Anlagen und Einrichtungen; 5: Schwerölfeuerungen wurde dem normalen Vollzug zur Erledigung übergeben.
Von den nun beschlossenen sechs Massnahmen sind lokal messbare Verbesserungen insbesondere im Bereich der gesundheits-relevanten Feinstäube und der Stickoxide zu erwarten. Bei konsequenter Umsetzung der beschlossenen Massnahmen in der Zentralschweiz resultiert bis 2010 eine Reduktion der Schadstofffrachten von jährlich 275 t Stickoxiden, von 120 t flüchtigen Kohlenwasserstoffen sowie 110 t Feinstäube pro Jahr. Diese Verminderungen betragen 5% (Stickoxide), 2% (flüchtige Kohlenwasserstoffe) und 6% (Feinstäube, PM10) der jeweiligen Gesamtemissionen. Damit lassen sich die Ziele der Luftreinhalteverordnung weiterhin nicht erreichen. Dazu sind weitere Massnahmen, insbesondere auf eidgenössischer und europäischer Ebene notwendig.
Weitere Informationen:
Benno Bühlmann, Vorsteher AfU Uri, 041 875 24 10
Rainer Kistler, Vorsteher AfU Zug, 041 728 53 71