Projekte
17.07.14Auflösung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat)
Am 10. Mai 2010 hatte der Kantonsrat des Kantons Luzern beschlossen (Dekret, Botschaft), das 2002 in Kraft gesetzte Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat) vom 15. Dezember 2000 zu kündigen. In der Folge kamen die übrigen Trägerkantone der PHZ zum Schluss, dass eine Weiterführung des Konkordats ohne den grössten Kanton nicht sinnvoll ist. Sie einigten sich deshalb darauf, das PHZ-Konkordat einvernehmlich per 31. Juli 2013 aufzulösen (Medienmitteilung vom 6. Juli 2011).
In einem aufwändigen Prozess unter Führung des Konkordatsrats wurden die Weichen für eine sorgfältige Auflösung der PHZ und einen nahtlosen Übergang zu den eigenständigen pädagogischen Hochschulen Luzern, Schwyz und Zug gestellt. - Der Konkordatsrat legte sodann am 16. Dezember 2010 Grundsätze für die Auflösung des PHZ-Konkordats fest und setzte für die Abwicklung der Auflösungsarbeiten eine Projektorganisation ein. Dieser Prozess wurde in 10 Blöcke unterteilt:
- Block 1: Aufhebung der konkordatären Rechtsgrundlagen
- Block 2: Regelung der Studierendenrechte in der Phase des Übergangs
- Block 3: Verlagerung der verschiedenen Aufnahmeverfahren
- Block 4: Verlagerung der zentralisierten finanziellen und administrativen Verwaltungstätigkeiten
- Block 5: Überführen der zentralisierten ICT-Dienstleistungen
- Block 6: Überführen der Kommunikation und des Marketings (u.a. Web-Auftritt)
- Block 7: Anpassung des Rahmens für das International Office
- Block 8: Klärung des Rahmens für die Weiterbildung / Zusatzausbildung in der Zentralschweiz
- Block 9: Auflösung der materiellen und immateriellen Aktiven und Passiven der PHZ
- Bock 10: Auflösung der PHZ-Direktion
Der Konkordatsrat konnte schliesslich an seiner letzten Sitzung vom 4. Juli 2013 befriedigt feststellen, dass der Auflösungsprozess in geordneten Bahnen erfolgte und alle notwendigen Fragen geklärt werden konnten. Insbesondere ist für alle Studierenden gewährleistet, dass sie ihr Studium an einer der drei Hochschulen fortsetzen können (Medienmitteilung vom 5. Juli 2013).
Im Auftrag der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) verfasste Prof. Dr. Markus Diebold eine Nachlese, welche die Entstehung und Entwicklung der PHZ und die Gründe für deren Auflösung darstellt.
Kontaktperson
Arthur Wolfisberg, Sekretär des Konkordatsrats, 041 226 00 64