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11.10.13Filmförderung Zentralschweiz
Die Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) beauftragte im Sommer 2011 auf Antrag der Kulturbeauftragten-Konferenz Zentralschweiz (KBKZ) die beiden Filmfachpersonen Rachel Schmid und Sven Wälti, ein Konzept zu den inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Aspekten einer Zentralschweizer Filmförderung zu erstellen.
Rachel Schmid und Sven Wälti lieferten ihr Konzept zur zukünftigen Gestaltung der Filmförderung Zentralschweiz am 22. März 2012 ab. Der Bericht von Rachel Schmid und Sven Wälti macht deutlich, dass die Zentralschweizer Kantone zwar im Kulturbereich seit längerem zusammenarbeiten und das regionale Filmschaffen nunmehr seit 25 Jahren unterstützen. Im Vergleich mit anderen Regionen wie beispielsweise Bern oder Zürich gibt die Zentralschweiz aber viel weniger für ihre Filmförderung aus. Dies hat für Filmschaffende aus der Region Auswirkungen auf deren Konkurrenzfähigkeit, insbesondere wenn es darum geht, sich um nationale Fördergelder zu bewerben. Als Grund für den Rückstand wird hauptsächlich der gesteigerte Aufwand gesehen: Durch den rasanten technischen Wandel sind nicht nur die Produktionskosten angestiegen. Das Filmschaffen wurde auch allgemein professioneller.
Die Zentralschweizer Kantone haben diesen Rückstand erkannt und wollen nun per 2014 gemeinsam einen Schritt nach vorne machen. Bis dahin soll erstens das Beitragsverfahren vereinfacht werden und zweitens ist vorgesehen, dass die kantonalen Beiträge koordiniert erhöht werden.
Deshalb beauftragte die BKZ im Herbst 2012 die Kulturbeauftragten-Konferenz der Zentralschweiz (KBKZ), die für die Weiterentwicklung der Filmförderung Zentralschweiz notwendigen Umsetzungsarbeiten an die Hand zu nehmen.
An der Sitzung vom 13. September 2013 entschied sich die BKZ dann für ein pragmatisches Vorgehen. Die folgenden, ab dem Jahr 2014 umzusetzenden Massnahmen wurden beschlossen:
- Die Konferenz der Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) erarbeitet im Auftrag der BKZ Musterrichtlinien für die kantonale Filmförderung, welche in den Kantonen zur Anwendung kommen sollen. Dies stellt die Zentralschweizer Filmförderung auf eine gemeinsame Basis und führt zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Filmförderung.
- Die KBKZ umschreibt die Aufgaben der Innerschweizer Filmfachgruppe in einem Reglement.
- Die BKZ empfiehlt den Kantonen, die kantonalen Budgets für die Filmförderung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu erhöhen.
Am 22. September 2017 beschloss die BKZ, die Arbeiten für eine Filmstiftung wieder aufzunehmen, dies gestützt auf einen Situationsbericht der Kulturbeauftragten-Konferenz Zentralschweiz (KBKZ). Die KBKZ erarbeitete darauf ein Konzet für eine Filmstiftung Zentralschweiz. Die BZ behandelte dieses Dokument am 7. Deember 2018 und beschloss, dass in den Regierungen abgeklärt werden sollte, ob diese im Grundsatz der Gründung einer Filmstiftung Zentralschweiz zustimmen könnten. In der Folge nahm die BKZ am 22. März 2019 zur Kenntnis, dass nicht alle Kantone diesem Vorhaben zustimmen könnten. Die BKZ gab die Ausarbeitung weiterer Möglihckeiten für eine Filmstiftung in variabler Geometrie in Auftrag, beschloss dann aber am 13. September 2019, die Arbeiten einzustellen, nachdem auch der Kanton Luzern nicht mehr hinter der Stiftungsidee stehen konnte.
Unterlagen:
- Stärkung der Filmförderung in der Zentralschweiz (Medienmitteilung vom 20. September 2013)
- Filmförderung in der Zentralschweiz (Medienmitteilung vom 23. November 2012)
- Konzept Filmförderung Zentralschweiz vom 22. März 2012
Kontaktperson
Stefan Sägesser, Leiter Kulturförderung Luzern, 041 228 52 06