Projekte
24.02.10Controlling im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit
Das Projekt wurde 2008 abgeschlossen. Seither wird das Grundlagenpapier über die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen vom 20. Oktober 2008 angewandt.
An ihrer Frühjahressitzung 2004 besprach die Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz, ZFDK, die Frage der Steuerung interkantonaler Einrichtungen. Sie gelangte dabei zur Überzeugung, dass das Controlling im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit ungenügend sei und unterbreitete den Kantonsregierungen anlässlich der 74. ZRK vom 28.5.2004 einen Anstoss für ein Projekt Controlling im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit.
Die Kantonsregierungen hiessen das Projekt gut mit dem Ziel, ein gemeinsames oder koordiniertes Controlling zu regeln und aufzubauen, das die effektive und effiziente interkantonale Zusammenarbeit sicherstellt. Die Projektverantwortung wurde der ZFDK, die Projektleitung dem ZRK-Sekretariat übertragen. In die Arbeitsgruppe entsandten die Kantone folgende Mitglieder:
- Heinz Bösch, neu: Hansjörg Kaufmann, FD LU
- Hans-Peter Heini, BKD LU
- Rolf Müller, FD UR
- Mathias Brun, FD SZ
- Christoph Niederberger, FD OW
- Dieter Ehrenberg, neu: Karen Dörr, GSD NW
- Marc Strasser, FD ZG
Analyse Controlling FHZ und PHZ
Der ZFDK-Präsident beauftragte die Arbeitsgruppe, in einem ersten Schritt die beiden bestehenden Konkordate Fachhochschule Zentralschweiz sowie Pädagogische Hochschule Zentralschweiz aus der Sicht des Controllings zu analysieren und Bericht zu erstatten. Grundlage der Analyse bildeten die Rechtsgrundlagen der beiden interkantonalen Einrichtungen. Die Arbeitsgruppe unterbreitete der ZFDK im Frühjahr 2005 ihren Bericht, gestützt auf den die ZFDK den Kantonsregierungen anlässlich der 76. ZRK vom 3.6.2005 den Antrag unterbreitete, die Arbeitsgruppe Controllling weiterzuführen und mit folgenden Aufgaben zu betrauen:
- Zuhanden je des Konkordatsrates der FHZ und der PHZ sind Vorgaben für ein stufengerechtes Controlling, namentlich für die Berichterstattung zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe arbeite diesbezüglich zusammen mit dem Regionalsekretär bzw. den Organen der FHZ und PHZ.
- Im Sinne eines Teilberichtes für den Vollzugsbericht des FHZ- und PHZ-Konkordates sind der ZFDK und der BKZ Vorschläge für Anpassungen der Rechtstexte für die Hochschulen zu unterbreiten. Sie kann weitere Stellungnahmen der Mitgliederkantone einholen.
- Die Resultate der Arbeiten sind zusammen zu fassen in generelle Vorgaben für ein Controlling im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit. Es sind dazu kommentierte Muster für Vertragsvorlagen wie auch für Controllingvorgaben zu schaffen.
- Die Ergebnisse der Punkte 1 und 3 seien der 78. ZRK vom 11. Mai 2006 zu präsentieren die Vorschläge für die Vollzugsberichte seien mit den Berichten der Konkordatsräte zu koordinieren.
Der Antrag der ZFDK wurde von den Kantonsregierungen gutgeheissen mit dem von der Bildungsdirektorenkonferenz beantragten Ergänzung, die Projektorganisation für die Ziffer 1 und 2 durch die ZFDK sowie die Konkordatsräte der FHZ und PHZ genehmigen zu lassen. Im Juli 2005 verabschiedete die Arbeitsgruppe die Projektorganisation. Sie wurde von allen drei Gremien genehmigt. Für die Erarbeitung der Vorgaben für ein stufengerechtes Controlling (Ziffer 1) wurde die Arbeitsgruppe Controlling ergänzt um Vertretungen der beiden Konkordate:
- Christoph Mylaeus, Regionalsekretär BKZ (Vertretung Konkordatsräte)
- Reto Schnellmann, Geschäftsleitung FHZ
- Willy Stadelmann, Direktor PHZ
Leitfaden Controlling FHZ und PHZ
Die Arbeitsgruppe erarbeitete einen Leitfaden für ein stufengerechtes Controlling der FHZ, gab diesen bei den Konkordatsräten und Finanzdirektoren in die Vernehmlassung und brachte die definitive Version des Leitfadens den Kantonsregierungen zur Kenntnis. Der Leitfaden orientierte sich an den geltenden gesetzlichen Grundlagen; das Controlling basierte auf den Strukturen und Instrumenten, wie sie vom Bundesrecht, dem Konkordat und dessen Ausführungsbestimmungen verbindlich vorgegeben sind. Der Konkordatsrat der FHZ ist zuständig, den Leitfaden für die Praxis anwendbar zu erklären.
Grundlagenpapier über die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen
Die Kantonsregierungen wollen Grundlagen schaffen, die eine effiziente und effektive Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen ermöglichen. Die ZFDK erörterte auf Vorarbeit der Arbeitsgruppe am 3. Juli 2006 in einem ersten Schritt Grundsatzfragen betreffend Zuständigkeiten und Führungsrhythmus und verabschiedete Vorschläge zuhanden der Kantonsregierungen. Der Bericht mit Antrag war an der 79. ZRK vom 2. November 2006 präsentiert und diskutiert worden. Im Nachgang zur Konferenz fällten die Regierungen ihre Entscheide. Die ZFDK vom 2. Februar 2007 analysierte die Erwägungen und Entscheide der Kantonsregierungen, wertete diese aus und erteilte der Arbeitsgruppe einen Auftrag zur Weiterbearbeitung.
An der ZFDK vom 29. Oktober 2007 war der Bericht diskutiert, in wichtigen Punkten angepasst und zuhanden der regierungsrätlichen Genehmigung verabschiedet worden. Der Bericht "Controlling im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit: Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen" wurde anschliessend der 81. ZRK vom 23. November 2007 in Morschach präsentiert. Die ZRK behandelte den Bericht in einer ersten Lesung und beschloss, ihn den Kantonsregierungen und wichtigen gemeinsamen Einrichtungen zur Vernehmlassung zuzustellen. Im Frühjahr 2008 wertete die ZFDK die Vernehmlassung aus, orientierte an der 82. ZRK vom 16. Mai 2008 über die Vernehmlassungsergebnisse und das weitere Vorgehen.
Die Finanzdirektoren passten den 2007 vorgelegten Bericht unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse an und legten im Hinblick auf die 83. ZRK vom 21. November 2008 den Kantonsregierungen eine überarbeitete Version zur Genehmigung vor.
Die ZFDK stellte an ihrer Sitzung vom 23. März 2009 fest, dass die Kantonsregierungen das Grundlagenpapier über die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen vom 20. Oktober 2008 im Anschluss an die 83. ZRK vom 21. November 2008 genehmigt hatten.
Stellungnahme der ZFDK zu den Vereinbarungen FHZ und PHZ
Die Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung und die Vereinbarung über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz waren mit Datum vom 29. Juli 2008 bzw. 24. September 2008 in die Vernehmlassung gegeben worden. Zu diesen beiden Entwürfen nahm die ZFDK auf der Basis des Grundlagenpapiers Stellung zuhanden der Kantonsregierungen. Die ZFDK ging dabei davon aus, dass die beiden Organisationen FHZ und PHZ auch in Zukunft gemeinsame, d.h. von den Zentralschweizer Kantonen getragene Einrichtungen sein werden.
Kontaktadressen:
Sekretariat ZRK, 041 618 79 21