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22.11.13Interkantonaler Kulturlastenausgleich: Zweite Abrechnung
Das Opernhaus Zürich, das Zürcher Schauspielhaus, die Tonhalle Zürich, das KKL, das Luzerner Theater und das Luzerner Sinfonieorchester sind Kultureinrichtungen mit überregionaler, zum Teil nationaler oder gar internationaler Strahlkraft. Die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen ermöglicht, dass die Standortkantone Zürich und Luzern von umliegenden Kantonen gemäss deren Mitbenutzung finanziell entlastet werden. Dieser interkantonale Kulturlastenausgleich ist landesweit einmalig und führt aufgrund der nun vorliegenden zweiten Abrechnung dazu, dass Zürich und Luzern bis 2015 jährlich netto mit rund 8.5 Mio. Franken bzw. 3.5 Mio. Franken entschädigt werden.