Gemeinsame Trägerschaften
Wenn Kantone öffentliche Aufgaben gemeinsam erbringen und für diesen Zweck eine Organisation oder Einrichtung gründen, werden diese interkantonalen Gebilde als gemeinsame Trägerschaften oder gemeinsame Einrichtungen bezeichnet.
Die Zentralschweizer Kantone haben in der Vergangenheit in gewichtigen Aufgabenbereichen kooperative Lösungen gefunden und entsprechende Einrichtungen geschaffen. Dem Grundsatz der variablen Geometrie folgend können sich die Trägerschaften unterscheiden, d. h. es sind nicht immer die gleichen Kantone beteiligt.
Entstanden sind
- die Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz)
- die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch
- die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
- das Laboratorium der Urkantone
- die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Zugersee - Triaplus AG
- die Datenschutzstelle Schwyz-Obwalden-Nidwalden
- die Weiterbildung Zentralschweiz
Die Kantone sind Träger, bedeutende Zahler und Leistungsbezüger (Nutzniesser) dieser gemeinsamen Einrichtungen, die für die Zentralschweiz von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung sind. Richtschnur für die Steuerung ist das von den Zentralschweizer Kantonsregierungen im Anschluss an die 83. ZRK vom 21. November 2008 genehmigte Grundlagenpapier über die Steuerung der gemeinsamen Einrichtungen vom 20. Oktober 2008.