Aktuelles
03.09.08Änderung des Konkordats betreffend das Laboratorium der Urkantone
Seit dem 1. Januar 2004 vollzieht das Veterinäramt der Urkantone (VDU) für die Konkordatskantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden die eidgenössische und kantonale Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung sowie die Heilmittel- und Lebensmittelgesetzgebung im Veterinärbereich. Erschwert wird diese Aufgabenerfüllung durch Abgrenzungen zum Bundesrecht und durch unterschiedliche verfahrensrechtliche Bestimmungen der vier Kantone, was einen grossen Verwaltungsaufwand zur Folge hat. Das geänderte Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone, das den Parlamenten im Herbst vorgelegt wird, will diese Erschwernisse beseitigen. Es vereinheitlicht Zuständigkeiten und Verfahren im Bereich der Veterinärgesetzgebung. Alle Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens fallen zukünftig in die Zuständigkeit des Kantonstierarztes.
Konkordatsvorlage, Bericht und weitere Informationen finden sich in der Mitteilung des Kantons Schwyz.
Kontaktperson:
Regierungsrat Armin Hüpppin, Schwyz, Präsident der Aufsichtskommission des Laboratoriums der Urkantone
041 819 16 00