01.06.23Ja zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
ZFDK
Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen ab. Die Umsetzung der OECD-Steuervorlage betrifft sowohl den Bund als auch die Kantone, wegen der im Vergleich tiefen Steuersätze im Speziellen auch die Zentralschweizer Kantone. Sie stellt den Wirtschaftsstandort Zentralschweiz vor grosse Herausforderungen. Die Zentralschweizer Finanzdirektorinnen und -direktoren unterstützen deshalb einstimmig die neue Verfassungsgrundlage, die für internationale Konzerne eine Mindestbesteuerung zum Satz von 15 Prozent vorsieht. Im Fall eines Neins könnte die Differenz im Ausland besteuert werden, ohne dass Bund, Kantone und Gemeinden von allfälligen Mehreinnahmen profitzieren.