Aktuelles
18.05.07Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV)
Die IRV regelt Grundsätze und Verfahren der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich und bildet die Grundlage für interkantonale Zusammenarbeitsverträge in den Bereichen nach Artikel 48a der Bundesverfassung. Ihr können aber auch interkantonale Zusammenarbeitsverträge in anderen Aufgabenbereichen unterstellt werden.
Nachdem 18 Kantone ihre Beitrittserklärungen eingereicht hatten, konnte der Leitende Auschuss der KdK an seiner Sitzung vom 11. Mai 2007 feststellen, dass die IRV in Kraft getreten ist.
Siehe Information über das Inkrafttreten der IRV.