Aktuelles
17.11.05Abgeltung von Spitalleistungen neu geregelt
Die Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz (ZGSDK) fällte an ihrer Herbsttagung vom 10. November 2005 in St. Urban wichtige und zukunftsweisende Beschlüsse über die Abgeltung von Spitalleistungen.
Tarife Spitalabkommen 2006 und 2007
Das Zentralschweizer Spitalabkommen, in Kraft seit 2002, regelt die Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus den Zentralschweizer Kantonen im Kantonsspital Luzern und die Übernahme der Kosten. Die ZGSDK legte für 2006 und 2007 die Tarife im Rahmen dieses Abkommens fest, gestützt auf die Zahlen des Jahres 2004 und auf die aktuelle Hochrechnung. Daraus resultiert gegenüber 2005 ein Anstieg um 2,5%.
Der Anteil, der von den Wohnortskantonen zu übernehmen ist, beläuft sich auf durchschnittlich Fr. 1'047.--; der Rest geht zu Lasten der Krankenversicherer. 2004 hatte das Kantonsspital Luzern 14'181 Pflegetage für Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug erbracht. Die Wohnortkantone bezahlten dafür insgesamt 14,6 Mio. Franken.
Gleichzeitig vereinbarte die ZGSDK auch bereits den Tarif für 2007. Analog der Tariferhöhung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Spitäler erhöht sich die Tagespauschale per 1. Januar 2007 um 3,5 %. Mit dem Entscheid für einen Tarifabschluss auf zwei Jahre können sich die Kantone erhebliche administrative Aufwände und allenfalls notwendige langwierige Verhandlungen ersparen.
Spitalabkommen ab 2008 auf neuer Grundlage
Per 2008 soll ein vollständig neues Zentralschweizer Spitalabkommen in Kraft treten können, dem ein so genanntes DRG-basiertes Modell zugrunde liegt (DRG = diagnosis related groups). Dies bedeutet, dass ab 2008 nicht mehr Tagespauschalen verrechnet werden. Eine Rechnungsstellung, die sich auf Diagnosegruppen stützt, kommt der Kostenwahrheit wesentlich näher. Die Arbeiten dafür werden möglichst bald an die Hand genommen und erfolgen in Abstimmung mit den dafür nötigen Arbeiten am Kantonsspital Luzern.