Kulturlastenausgleich
Die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Aargau haben eine Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich getroffen.
Die Vereinbarung umfasst die folgenden Kultureinrichtungen:
Kanton Zürich:
- Opernhaus
- Schauspielhaus
- Tonhalle
Kanton Luzern
- Kultur- und Kongresszentrum KKL
- Luzerner Theater
- Luzerner Sinfonieorchester
Grundlagen
- Vereinbarung
- Zusammenstellung der aktuellen Beschlüsse
- Zusatzprotokolle
- Erläuterungen zur aktuellen Abrechnungsperiode
- Reglement über die Publikumserhebung vom 16. September 2011
- Zahlen zur aktuellen Abrechnungsperiode (2019-2021); Im Frühling 2022 haben die Vereinbarungskantone beschlossen, die Zahlen 2019-2021 auch für die Abgeltungsperiode 2022-2024 zu verwenden.
- Rahmenkredit 2020-2022 Obwalden
- Medienmitteilung zu den Zahlen 2022-2024
Aktuelles
Im November 2016 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau im Rahmen einer Motion intensiv über den interkantonalen Kulturlastenausgleich diskutiert. Die Unterlagen dazu, wie die Antwort des Regierungsrates und das Dossier des Grossen Rates des Kantons Aargau finden sie unter auf der Website des Kantons Aargau , vgl. auch die Medienmitteilung vom 26. Oktober 2018
Am 27. September 2017 hat das Stimmvolk des Kantons Schwyz entschieden, aus der Vereinbarung über den Kulturlastenausgleich auszutreten. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat versichert, die Beiträge an den Kulturlastenausgleich auch weiterhin zu bezahlen, allerdings aus dem Lotteriefonds und nicht mehr aus der Staatskasse. Vgl. mit Klick die Presseschau zur Abstimmung
Im Herbst 2018 hat der Zuger Kantonsrat eine Motion der SVP Fraktion auf Austritt aus der Vereinbarung als nicht erheblich erklärt. Inzwischen wurde die Vereinbarung um weitere zwei Abrechnungsperioden verlängert (2019 - 2021 und 2022 - 2024).
Weitere Informationen, insbesondere Zahlen zu früheren Abrechnungsperioden siehe auch unter Projekte
Zuletzt aktualisiert: 10.7.2024
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