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24.10.19Kontroll- und Messpflicht bei Feuerungen wird angepasst
In der Zentralschweiz wird die Kontroll- und Messpflicht bei Holz- und Gasfeuerungen angepasst. Zukünftig müssen kleine Holz-Zentralheizungen alle vier Jahre gemessen werden. Das Messintervall für Gasfeuerungen wird von zwei auf vier Jahre verlängert.